20/07/2021

Schau doch! 09

Kolumne von Peter Laukhardt

Will die Grazer Altstadt-Kommission St. Peter demolieren?

.

Mit der Kolumne Schau doch! zeigt der Autor auf, dass es im Grazer Stadtraum auch abseits des Weltkulturerbes unersetz- liches Bauerbe zu entdecken und zu schützen gibt.

Schau doch! erscheint jeden dritten Dienstag im Monat auf GAT.

20/07/2021

Bild 1: Ensemble Petersbergenstraße (Montage): Nordseite (links): Sternwirt 1820 (Petersbergenstraße 9), Altbau ca. 1830 (Peterstalstraße 1), Altbau ca., 1830 (Peterstalstraße 2),
Kirchenwirt ca. (Petersbergenstraße 11). Südseite (rechts):
villenartiger Altbau aus 1767 (Petersbergenstraße 6), altes Feuerwehrhaus (Nr. 8); nach einem vorstädtischen Gewerbehaus (Nr. 10) schließen sich die Wirtschaftsgebäude der Pfarre und charakteristische Altbauten an (Nr. 17)

©: Peter Laukhardt

Bild 2: Nicht schützenswert? Petersbergenstraße 9 und Peterstalstraße 1

©: Peter Laukhardt

Bild 3: Steinerner Torbogen mit den Initialen M. W und 1810

©: Peter Laukhardt

Bild 4: Sternwirt auf der Indikationsskizze von 1829: Bauparzelle Nr. 75, Haus-Nr. 54

©: Peter Laukhardt

Bild 5: Luftbild des Ensembles Petersbergenstraße – Peterstalstraße von Süden

©: Peter Laukhardt

Bild 6: Ensemble im Luftbild von Westen, Foto: Tanja Klinger

Aus dem einzigartigen historischen Ensemble der Petersbergenstraße lässt die Grazer ASVK das beste Stück herausreißen!?

Fassungslos wende ich mich wieder an die Grazer Altstadt-Liebhaber. Im Zuge der Informationen zum Bebauungsplan 08.28.0 waren die um das Ortsbild besorgten Anrainer und interessierten Bürger noch von der Stadtplanung beruhigt worden. Es ging um eines der einst bekanntesten Gasthäuser von Graz, den „Pichlmaier“. (Bild 2) Lange Zeit den Feinschmeckern ein Begriff, ist es derzeit das China-Restaurant „Wang“, im Garten phantasievoll um eine Art fernöstlichen Tempel erweitert.  
Obwohl das Ersuchen um Erstellung des Bebauungsplanes auch vom derzeitigen Besitzer des alten „Sternwirt“-Gebäudes, der Raiffeisenkasse St. Peter, ausgegangen war, wurde betont, dass es keinen aktuellen Anlass gäbe, und der Bebauungsplan nur für den Fall gemacht sei, dass das Haus abgebrochen werden könnte. Die Erhaltung des Objektes läge aber in der Kompetenz der ASVK, da es in der Schutzzone IV, 9 St. Peter situiert ist.

Es war aber inzwischen schon bekannt geworden, dass die Pächterin des Hauses, Frau Wang, den Betrieb einstellen wird, weil auch nach der pandemiebedingten Schließungsperiode die an die Raika St. Peter zu zahlende Pacht nicht mehr erwirtschaftet werden kann. Der Abriss des Sternwirts wäre dann die logische Folge. Auf Anfrage der Bürger, wie denn die verpflichtend einzuholende Stellungnahme der ASVK ausgefallen sei, wurde von der Stadtplanung zugegeben, dass diese noch ausständig sei. Aber das sei auch nicht so wichtig, weil es hier ohnehin keine großen Probleme gäbe …
    
Erst die Meldung in einer Tageszeitung am 2. Juni 2021 brachte die Wahrheit ans Tageslicht. Stadtplanungschef Dipl. Ing. Bernhard Inninger hatte auf einen alarmierenden offenen Brief von Bürgern und Initiativen geantwortet und zum Pichlmaier-Haus gesagt: „Dieses hat die ASVK schon längst zum Abbruch freigegeben“.
Inzwischen wurde uns bestätigt, dass es tatsächlich ein Gutachten der ASVK aus 2020 gibt, in dem sie dem Gebäude des ehemaligen Sternwirts die Schutzwürdigkeit abgesprochen hat! Der Wortlaut ist leider nicht öffentlich zugänglich. Jetzt fragt sich der entsetzte Altstadt-Liebhaber, wie das passieren konnte.

Nicht schutzwürdig?
War es dem Gutachter/der Gutachterin der ASVK einfach entgangen, welch historisch bedeutendes Gebäude er/sie vor sich hat? Hat er/sie nicht gesehen, dass der Eingang zum Gasthaus noch immer von einem steinernen Torbogen geziert ist, der im Schluss-Stein die Initialen M. W. und in den beiden Kämpfern die Jahreszahl 1810 trägt (Bild 3)? Die Jahreszahl wäre auch aus dem Kulturführer DEHIO Graz zu entnehmen gewesen.
Und der Begriff „Stern“ ist auch schon auf der Josephinischen Landesaufnahme von 1787 eingetragen, ebenso in der Indikationsskizze zum Franziszeischen Kataster von 1829 (Bild 4); vielleicht bezieht er sich auf die dortige mehrfache Straßengabelung.
Ein Blick in das Bauparzellenprotokoll des Jahres 1829 hätte die Buchstaben M. W. als Abkürzungen für den Besitzer Mathias Weber, vulgo Lindenlex, erklärt. Weber war in St. Peter damals zwar „nur“ als Bauer geführt, zählte aber mit Franz Kraxner zu den bedeutendsten Persönlichkeiten seiner Zeit. Das Gebäude war wie nur ganz wenige in diesem Dorf den Eggenbergern zinspflichtig, was auf seine besondere Bedeutung schließen lässt.

Kein Ensemble-Schutz?
Die zum Schutz der Altstadt eingesetzte Sachverständigenkommission hat also – wohl im Einvernehmen mit der Stadtplanung – ein historisch bedeutendes Gebäude zum Abbruch freigegeben, das ein wesentliches Element des Ensembles Petersbergenstraße – Peterstalstraße darstellt. Nicht umsonst wurde ja 1982 bei der Erklärung des Zentrums von St. Peter zur Altstadt-Schutzzone die Grenze im Nordosten über Petersbergenstraße 9 (den Sternwirt), das anschließende Gebäude Peterstalstraße 1 (auch nach 1800 errichtet) und Peterstalstraße 5 (Villa Stern) hinausgeschoben.

Mit den Altbauten Petersbergenstraße 6, 8, 10 und 11 (Kirchenwirt) sowie den Gebäuden Peterstalstraße 1 und 2 ist hier noch ein unbedingt schützenswertes Ensembles historischer Bauten erhalten (Bild 5 und Bild 6).

Wie die entsetzten Reaktionen der Bevölkerung von St. Peter gezeigt haben, ist diese Entscheidung weder im Interesse der Öffentlichkeit, noch im Sinne des Altstadt-Erhaltungsgesetzes erfolgt.
Noch zu Jahresbeginn herrschte in St. Peter große Freude über die neue Schutz-Zone „Gartenstadt“ im Villenviertel westlich der Hauptstraße. Nun gibt es aber unter allen Beobachtern Einhelligkeit darüber: Wenn man das alte Sternwirt-Gebäude abreißt, dann bedeutet das wohl das Ende der Altstadt-Schutzzone St. Peter.

Wenn eine derartiges Ensemble von der ASVK als nicht mehr schützenswert eingestuft wird und damit der Zerstörung des charakteristischen Ortsbildes durch einen Bebauungsplan Vorschub geleistet wird, dann kann man sich wirklich nicht vorstellen, dass hier noch im Sinn des Grazer Altstadterhaltungs-Gesetzes entschieden worden ist.

Welche Erklärungen werden wohl von den Vorsitzenden der Kommission kommen? Dass diese wichtige Institution in ihrer derzeitigen, unausgewogenen Besetzung dem Altstadtschutz nicht gerade Herz und Seele verschrieben hat, pfeifen ja schon die Spatzen von den immer stärker bedrohten Grazer Altstadtdächern. SOKO Altstadt hat jedenfalls inzwischen beim Land Steiermark eine Amtsaufsichtsbeschwerde gegen die ASVK eingereicht, in der die unglaublichen Vorgänge angezeigt werden.

Dass nun angeblich auch schon eine Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft eingegangen ist, verwundert nicht. Vielleicht nimmt sich ja – so knapp vor den Gemeinderats-Wahlen – Bürgermeister  Mag. Nagl zusammen mit der Stadtbaudirektion der heiklen Sache an und bewegt Stadtplanung und ASVK noch zu einer Korrektur dieses Zerstörungsplanes.

Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
GAT+