Am Freitag, dem 20. November 2015, findet der Sektionstag der ArchitektInnen der Kammer der ZiviltechnikerInnen statt. Dabei soll über die Änderung bei der Auswahl von TeilnehmerInnen und die Einführung einer Zuladungsliste für Wettbewerbe in der Steiermark abgestimmt werden. „Auf Basis von gewonnenen Wettbewerben bzw. Wettbewerbsteilnahmen wurde ein Kriterienkatalog für einen qualifizierten TeilnehmerInnenpool erarbeitet, (...)“, so informiert die Kammer in ihrer Einladung. Aber worum geht es dabei?
Das System Lostopf
Die ZT-Kammer hat bei geladenen Wettbewerbsverfahren in der Steiermark, die in Kooperation mit der Kammer durchgeführt werden, die Möglichkeit, Teilnehmer zu nominieren. Diese Nominierungen erfolgen über zwei Lostöpfe, den für Wohnbau (seit 1995) und den für Gemeindehochbau (seit 2002).
In den Lostopf kommt man als ArchitektIn auf Wunsch. Die Voraussetzung ist eine ruhende oder aufrechte Befugnis und der Kanzleisitz in der Steiermark. Eine ZT-Gesellschaft wird nicht gesondert aufgenommen. Wer einmal gezogen wurde, gelangt nicht mehr in den Lostopf und ebenso herausgenommen wird man, sollte eine Einladung vom Land oder einer Gemeinde erfolgen.
Zu Kritik und Unverständnis bzgl. Lostöpfe führte zuletzt die kursierende Aussage, dass u.a. die Stadt Graz im Rahmen ihrer (betreuten) Wettbewerbe nach dem Grazer Modell mehr Kandidaten als notwendig aus dem Lostopf ziehen lässt, um daraus eine Auswahl treffen zu können. Grundsätzlich wird auch die fehlende Transparenz, wer und wann gelost wird, kritisiert. Wobei der aktuelle Stand der Lostöpfe (August 2015), derzeit in überarbeiteter Form, mit teilweiser Angabe der Wettbewerbe und Jahreszahl auf der Kammer-Homepage zu finden ist.
Nun wird vor allem mit dem Argument der Qualitätssicherung und Qualifikation versucht, ein neues System nach Vorbild des Tiroler Modells, nämlich eine „Zuladungsliste Wettbewerbe Steiermark“, am Sektionstag zu implementieren. Dazu soll eine Rangliste (Entwurf 14.05.2015) erstellt werden, die durch gewonnene Preise, bestehend aus Landesarchitekturpreisen und Wettbewerbspreisen, und ein daraus resultierendes Punktesystem ermittelt wird. Dabei werden geladene Wettbewerbe mit weniger als fünf TeilnehmerInnen nicht erfasst. Bei Arbeitsgemeinschaften wird die Punktezahl geteilt und Bürogemeinschaften werden gemeinsam in der Liste geführt. Dazu kommt jeweils ein Punkt, wenn man Frau ist oder neues Mitglied wird, gereiht nach Vereidigungsdatum. Die Preispunkte und der Neueinsteigerpunkt verfallen nach fünf Jahren. Der Frauenförderpunkt verfällt nur dann nach fünf Jahren, wenn kein weiterer durch Wettbewerbsteilnahme bzw. -erfolg dazugekommen ist.
Im Gegensatz zum Tiroler Modell, das für Tirol und Vorarlberg bindend ist, soll die Zuladungsliste nur in der Steiermark eingeführt werden. Zudem werden die Architekturpreise im Vergleich zum Tiroler Modell beschränkt auf ZV-Bauherrnpreis, Architekturpreis des Landes Steiermark, Steirischer Holzbaupreis, sowie GerambRose und die Verfallfrist der Preispunkte beträgt fünf Jahre im Gegensatz zu drei Jahren im Tiroler Modell.
Damit auch junge ArchitektInnen ihre „Chance“ bekommen (Kammernachrichten, Dez. 2014, Seite 13), soll die Liste für die Nominierung je nach Anzahl der durch die Kammer zuladbaren TeilnehmerInnen in gleiche Teile geteilt werden und der jeweils erste jeden Teiles zugeladen werden. Im Gegensatz zum bisherigen Lostopf fällt man künftig nicht aus der Liste, sondern behält seine Punkteanzahl und wird für 12 Monate gesperrt. Wer zu einem Wettbewerb nicht durch die Kammer geladen wird, wird ebenfalls für denselben Zeitraum gesperrt.
Damit ist dieses Rating-System sehr komplex, da je nach Wettbewerbsart und Preisrang unterschiedliche Punkte vergeben werden, diese auch nach fünf Jahren verfallen und unterschiedliche Sperrzeiten und Listenteilungen erfolgen. Daher ist mit einem recht hohen Wartungsaufwand und damit verbundenen zusätzlichen Personal- und Softwarelizenzkosten zu rechnen. Zudem kann nur direkt in der Kammerdirektion in die Liste Einsicht genommen werden. Sie wird dezidiert nicht in Kopie, per Mail oder Post versendet. Eine Transparenz der Liste über die Homepage mit oder ohne Schutz durch Mitgliedszugang ist explizit nicht erwünscht.
Chancen für junge Büros?
Ob sich die Chancen, an Wettbewerben teilzunehmen, für junge und vor allem neu eingestiegene ArchitektInnen, teilweise mit ruhender Befugnis oder kleinen Einpersonenbüros erhöhen, darf angezweifelt werden. 2014 wurden lediglich 17 Wettbewerbe von der Kammer begleitet. 2015 waren es sichtlich mehr. Aber bei 558 Architekten mit ruhender und aufrechter Befugnis in der Steiermark (lt. bAIK, Stand 31.12. 2014) darf man sich als Neueinsteiger, dessen Punkte zudem nach fünf Jahren verfallen, keine großen Hoffnungen machen. Mathematisch gesehen ist es nicht sehr wahrscheinlich, das man dermaßen weit nach oben in die Liste kommt, dass man reale Chancen auf eine Ladung seitens der Kammer hat. Will man im Rating-System mitspielen, muss man künftig Zeit und Geld in offene Wettbewerbe investieren, um zumindest jeweils um einen Punkt auf der Liste nach oben zu klettern. Dazu kommt, dass man sich verstärkt um direkte Ladungen seitens der Auslober, in Konkurrenz zu etablierten Büros, bemühen muss. Sollte man doch geladen werden, ist der Druck, bei einem Wettbewerb einen Preis zu machen, höher, da ja ansonsten keine Punkte neu generiert werden und ein Abrutschen in der Liste droht. Dies gilt insbesondere für Frauen, da sie sonst, wie bereits oben erwähnt, den Frauenförderpunkt verlieren.
In diesem Rating-System generieren vor allem etablierte Büros und jene mit eigenen Wettbewerbsabteilungen massenhaft Punkte und stehen ganz oben auf der Liste und das auch wieder nach der zwölfmonatigen Sperrzeit nach Ladung. Statistisch betrachtet, haben diese Büros eine höhere Chance als Neueinsteiger, seitens der Kammer und der Auslober geladen und in Folge auch mehrfach geladen zu werden.
Hinter diesem System steht also wohl vielmehr der Wunsch von einzelnen etablierten Akteuren, sich und ihren Markt abzugrenzen? Denn über Wettbewerb lässt sich heute kein Architekturbüro mehr aufbauen bzw. bestreiten, obwohl dies vor mehr als 10 Jahren noch gängige Praxis war. Der Wettbewerb als einzige Form der Akquise von Aufträgen ist, vor allem für ein junges Büro, reine Selbsttäuschung. Eine Entwicklung, die scheinbar der steigenden Anzahl an Architekturbüros und damit dem steigenden Konkurrenzdruck und der letzten Wirtschafts- und Baukrise geschuldet ist. Dies führte u.a. in den letzten Jahren zu einem massiven Rückgang der offenen Wettbewerbe. Derzeit wird zudem von verschiedenen Seiten vermehrt versucht, die Teilnahme an Wettbewerben mittels Eignungskriterien und Bewerberverfahren (Referenzen), ohne eigene Ladungsrubrik für junge Büros, zu beschränken.
Fakt ist, das die Zahl der ArchitektInnen auch in Österreich stieg: von 3.800 Personen 2008 auf rund 4.600 Personen im Jahr 2014. Dabei beträgt der Anteil der Männer seit 2012 konstant 82 % und jener der Frauen 18 %. Dabei ist der Markt für Architektenleistungen in Europa und auch in Österreich geprägt von einer großen Anzahl kleiner Architekturbüros. Bereits 74 % aller Architekturbüros in Europa waren 2014 Einpersonenunternehmen – Tendenz steigend (ACE: The Architectural Profession in Europe 2014, A Sector Study, 2015).
Kritik am System
Das Rating-System der Zuladungsliste ändert an der beschriebenen Entwicklung nichts – vielmehr behindert es künftig Neueinsteiger und kleine Büros in ihrem unternehmerischen Wachstum, wenn gezielt die Auftragslukrierung von größeren Projekten bzw. Projekten der öffentlichen Hand unterbunden wird. Bei diesem System lässt sich auch keine wahrhafte Förderung des Nachwuchses, der Kleinunternehmer und von Frauen erkennen.
Denn vor allem der Frauenförderpunkt wird mit dem Hinweis auf die Förderung und Hebung des Anteils an Ziviltechnikerinnen bzw. Architektinnen unter dem Motto „ein Zeichen der Unterstützung setzen, sichtbar machen und fördern“ bis hin zu „der Punkt wird niemandem wehtun“ argumentiert. Doch durch dieses System werden nicht mehr Frauen den Weg der Selbstständigkeit als Architektin einschlagen. Vielmehr wird signalisiert, dass Frauen weniger erfolgreich als ihre männliche Kollegenschaft sind und die erforderlichen Qualitätskriterien der Zuladungsliste ohne zusätzliche Unterstützung nicht erreichen können. Zudem gibt es weder für dieses System noch für den darin enthalten Frauenförderpunkt eine rechtliche Grundlage.
Keines der österreichischen Antidiskriminierungsgesetze, auch nicht das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GIBG), ist auf die Architekturwettbewerbe anwendbar. Vielmehr gilt in Österreich ein gesamtgesellschaftliches und verfassungsrechtlich abgesichertes Bekenntnis zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Wobei „Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten zulässig“ sind (B-VG Art. 7 Abs. 2) Dazu müsste allerdings eine nachvollziehbare Beschreibung bzw. Definition der Ungleichstellung und der Ausgangssituation vorliegen, um die rechtliche Grundlage im Bundesvergabegesetz (BVergG) und im Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) herstellen zu können.
Grundsätzlich sind damit die dezidierten Beschränkungen bei der Teilnahme an Wettbewerben in Summe diskriminierend, wettbewerbsverzerrend, intransparent und widersprechen den verpflichteten Vorgaben der Europäischen Union bzw. des Parlaments (RL 2014/24/EU Kapitel II, Artikel 18): „Die öffentlichen Auftraggeber behandeln alle Wirtschaftsteilnehmer in gleicher und nichtdiskriminierender Weise und handeln transparent und verhältnismäßig." Und weiter in der WSA 2010 Teil A, zu der sich alle ZT-Kammern der Länder und des Bundes bekannt haben: „Ein der Aufgabenstellung entsprechender, nicht diskriminierender Zugang zu Architekturwettbewerben ist sicherzustellen. Nur eine ausgewogene Festlegung der Eignungshürden für die Wettbewerbsteilnahme zwischen Erfahrung und Erneuerung mobilisiert die am besten zur Lösung der Wettbewerbsaufgabe geeigneten Kräfte. Daher soll auch ArchitektInnen mit ruhender Befugnis die Wettbewerbsteilnahme ermöglicht werden.“ Und im BvergG wird klar festgehalten, dass Vergabeverfahren „unter Beachtung der unionrechtlichen Grundfreiheiten sowie des Diskriminierungsverbotes entsprechend den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbes und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter durchzuführen sind“ und weiters „ist eine gebietsmäßige Beschränkung (...) unzulässig“ (§ 19 Abs. 1 u. 3).
Damit darf eindeutig niemand, der als ArchitektIn befugt ist, von der Teilnahme an Wettbewerben der öffentlichen Hand und in Folge auch der privaten ausgeschlossen werden, weder durch regionale (!) Beschränkungen noch aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen. Auswahl-, Beurteilungs- und Eignungskriterien sind damit nach rein objektiver Bedeutung von Leistungsinhalten festzulegen.
Gegenwärtig unterstützt man ein fragwürdiges System, das vor allem der öffentlichen Hand ermöglicht, sich um offene, anonyme Wettbewerbe ohne Zugangsbeschränkung zu drücken und damit das Bundesvergabegesetz zu umgehen. Kleine und junge Büros haben kaum Chancen auf Teilnahme an Wettbewerben bzw. werden verstärkt zur Gründung einer nicht immer einfach gestalteten Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit größeren Büros gezwungen, selbst bei Projekten von durchschnittlicher Komplexität. Sie werden somit systematisch vom Zugang zu öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Damit haben sie gar nicht erst die Möglichkeit, Referenzprojekte zu generieren und sind wirtschaftlich nicht in der Lage, ihre Rechte geltend zu machen. Dies ist prinzipiell Aufgabe der Interessensvertretung der ZT-Kammer der Länder und des Bundes. Die Chancengleichheit zur Teilnahme an einem Wettbewerb muss grundsätzlich für alle befugten TeilnehmerInnen (ruhende und aufrechte Befugnis) gewährt werden.
Zuladungsliste
Ohne dem Sektionstag am Freitag den 20.11.2015 vorgreifen zu wollen, zu dem alle ZiviltechnikerInnen eingeladen sind möchte ich hier folgendes festhalten:
- Hier wird kein System etabliert, das Interessenten am Wettbewerb den entsprechenden Zugang verhindert.
- Im Gegenteil ist es das Ziel, ArchitektInnen wiederholt den Zugang zu geladenen Verfahren zu ermöglichen.
- Es ist das Ziel, Verlegenheitsnominierungen und intransparenter Klientelpolitik entgegenzuwirken
- Der veröffentlichte Artikel beleuchtet bei weitem nicht das gesamte ausgearbeitete Regelwerk und dessen Intentionen.
Alle interessierte ArchitektInnen seien herzlich zu unserer Veranstaltung eingeladen.
Der Lostopf – Kritik am System
... diese art von töpfchenwirtschaft lehne ich ich auch wegen intransparenz, ausgrenzenden tendenzen, dem odium der freunderlwirtschaft und des händereibenden kantönli-geistes ab.
wir haben das in der IG-architektur, soweit ich zurückdenken kann, ziemlich ausführlich und breit diskutiert. wir treten für den offenen wbw als basismöglichkeit der lösungsfindung ein, der durch ergänzende verfahrensarten für spezifische aufgabenstellungen, die zwischen den beteiligten im vorfeld offen diskutiert werden sollen, flankiert wird.
mittlerweile versuchen wir auch in der regionalkammer ost im ausschuss wbw mit kolleginnen, für die diese arbeitsform ein wesentliches standbein ihres atelierbetriebs ist, entsprechende ablaufszenarien zu entwickeln, intern abzustimmen und mit den handlungsträgern für gemeinwohlaufgaben abzugleichen. erste erfolge sind dabei unübersehbar. das aufgabenfeld ist aber noch lange nicht ausgeschöpft! PPP in gesellschaftspolitisch sensiblen bereichen wird gerade als dampfhammer maroder öffentlicher kassen in stellung gebracht.
es fällt mir aber schon seit geraumer zeit auf, dass in den einzelnen regionalligen unserer gesetzlich vorgeschriebenen berufsvertretungen mit regionalisierendem blick versucht wird "das nest sauber zu halten". es gab auch dazu tendenzen bei uns in der ostliga. eigenartige absprachen oder zumindest eine geistige kumpanei mit auftraggeberinnen, behörden und der politik waren auszumachen, den teilnehmerinnenkreis an solchen verfahren klein zu halten. das wurde und wird dann am konto "vertrauen bildende maßnahmen" eingebucht.
ein gut bestelltes gemeinwohl und dafür tätige geistige dienstleistungsunternehmen brauchen den offenen wettbewerb und nicht bedingungen von geschützten werkstätten!
mfg johannes zeininger
architektur ist glückssache
erstens:
wenn kammern für verfahren einzelne mitglieder empfehlen, verzerren sie den wettbewerb und benachteiligen alle übrigen kollegInnen.
zweitens:
das demokratischste und daher wohl dem gemeinwohl am meisten dienende modell ist der faire wettbewerb. dieses ideal wird/kann wohl nie erreicht werden. aber man muss sich schon intelligentere systeme als - nach welchen kriterien auch immer gewählte - punktesysteme einfallen lassen, deren problemhaftigkeit und "widergesetzlichkeit" auf vielen ebenen frau kickenweitz dankenswerterweise sehr präzise dargelegt hat.
drittens:
anfragen an die kammern wird es immer geben und kammern sollen die anfragenden nicht alleine lassen. wir in der ig-architektur verweisen in der regel bei anfragen nach "geeigneten" architektInnen für bauaufgaben auf unsere mitgliederliste; den rest muss der anfragende selber entscheiden (er hat ja meist ohnehin spezifische kriterien und vorstellungen, etwa lokale nähe).
viertens:
versagt diese suche, kann es wohl auch nur ein losentscheid sein.
fünftens:
bei allen anderen systemen werden immer die stärkeren bevorzugt. das will ich nicht.
sechstens:
mfg franz denk
Informationspolitik der Architektenkammer
Wieso muss „GAT.st“ mir beschreiben über was am Freitag beim Kammertag abgestimmt werden soll. Ich bin als Kammermitglied zwar mit einem Brief vorab über diesen Termin verständigt worden, finde es aber merkwürdig das man inhaltlich vor einer solchen Veranstaltung nicht genauer informiert wird, um sich sein eigenes Bild von der Sache machen zu können (Transparenz?!?). Da ist es kein Wunder das die Gerüchteküche brodelt. Außerdem finde ich den gewählten Zeitpunkt für eine wichtige Abstimmung - Freitag Vormittag um 11h - komisch. Wer hat da schon Zeit?
Zuladungslisten
In Wien wurde in der letzten Periode ebenfalls eine "qualtitätssichernde" (oder so ähnlich) Zuladungsliste entwickelt. Im letzten Moment haben wir damals ein Losestem in dieses sich an Referenzen orientierende System reklamiert. Ich persönlich halte jede Art von Vermittlung von Aufträgen durch die Kammern für problematisch und dass die Kammer anfängt ihre eigenen (zwangsweisen) Mitglieder in "gute" und "weniger gute" zu scheiden, ist meines Erachtens falsch. Vielmehr müssen wir uns verstärkt um ein faires Umfeld kümmern und da kann eigentlich nur in einer Fülle offener Wettbewerbe liegen - man muss aber auch sagen, dass hier diverse Lobbyisten und bauferne Experten, das System dermaßen dominieren, dass wir von diesem Ziel ferner sind denn je.
Antwort auf Zuladungslisten von Bernhard Sommer
Wie recht du hast
Lieber Bernhard,
zum Thema "offener Zugang zu Architekturwettbewerben" kann ich dir nur aus ganzem Herzen zustimmen - aber wie du weißt sind das, und die entsprechenden Ladungen bei geladenen Verfahren - und in der Steiermark vor allem im nichtöffentlichen Bereich - zwei verschiedene Paar Schuhe.
Antwort auf Zuladungslisten von Bernhard Sommer
Richtig. Das einzig faire
Richtig. Das einzig faire Umfeld ist der offene Wettbewerb.
Ein Blick z.B. in die Schweiz zeigt, dass das sehr gut funktioniert, ja sogar die Qualität der Arbeiten steigern kann, da permanent frische Inputs von jungen Büros kommen. Bei den Eidgenossen ist ja nicht einmal der Berufszugang reglementiert und ich denke nicht dass die Schweizer Architektur darunter leidet. Vielleicht sollte man ja mal grundsätzlich unser Kammersystem überdenken und dann käme man zum Schluss dass der "Ziviltechniker" schlichtweg elitär und anachronistisch ist, denn weder ein Uniabschluss, noch eine Ziviltechnikerprüfung garantiert, ob ein Architekt/Architektin fähig ist oder nicht.
Sektionstag FR 20.11
Es waren über 40 Personen anwesend, es wurde ausführlich diskutiert und NICHT über die Einführung der Zuladungsliste und Abschaffung des Lostopfes abgestimmt.
Am DO soll wieder darüber abgestimmt werden ...
AM Do. 21/01/2016 um 16:00h ist der nächste Sektionstag anberaumt, bei dem über die Punkteliste abgestimmt werden soll.
Was hat sich geändert - Was wurde überarbeitet:
- Neueinsteiger erhalten 5 Punkte die nach einander verfallen
- Die Punkte für die Preise, Bauherrnpreis, Gerambrose, Landeshochbaupreis und Holzbaupreis wurden reduziert.
Die Liste ist nach wie vor nur in der Kammer einsehbar geplant - KEINE TRANSPARENZ und der FRAUENPUNKT nach wie vor vorhanden.
Daher zahlreich HINGEHEN - MITDISKUTIEREN - MITABSTIMMEN !
2 Tage vor dem Sektionstag besteht die Möglichkeit schriftlich weitere Diskussionspunkte einzubringen ...
Fragen stellen: Warum finden sich keine anderen Tagesordnungspunkte auf der Liste des Sektionstag, der quasi nur 1 x pro Jahr stattfindet ? Haben wir keine anderen Themen die dringend diskutiert gehörten?