Parteien im Check. Landtagswahlen Steiermark 2019
Sitzungssaal des Steirischen Landtags im Landhaus, 8010 Graz
optionaler Inhaltstext ( erscheint permanent am Seitenende)
Themenkreis Raumordnung: Frage 2
Kostenwahrheit und Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip
Die Raumplanung spielt eine große Rolle, wenn es darum geht, der Zersiedelung der Landschaft sowie dem erhöhten Verbrauch von finanziellen und materiellen Ressourcen entgegenzuwirken. Entscheidungen über Flächenwidmung und Siedlungsstruktur sowie die Aufschließung neuer Grundstücke als Bauland fallen in den Aufgabenbereich der Gemeinden. Aufgrund peripherer Siedlungsräume und Dezentralisierung werden diese mit hohen Kosten und Folgekosten belastet. Neben der technischen Infrastruktur - für Straßen, Wasser, Kanal, Strom, Gas oder Fern- wärme - sind auch Mobilitäts- und soziale Folgekosten z. B. für die mobile Alten- und Krankenpflege sowie Schülertransporte zu berücksichtigen. Zudem erschwert die Finanzierung dieser Kosten häufig wichtige Investitionen in den Ortszentren, etwa für Kindergärten, Schulen, Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen. Die Allgemeinheit trägt dabei die Last für die Infrastrukturkosten und sparsame Siedlungsformen finanzieren die ressourcenintensive Verbauung mit.
Frage 2a
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um für mehr Transparenz und Kostenwahrheit bei der Baulandausweisung sowie der gerechten Verteilung von Infrastrukturkosten bei Investitionen der öffentlichen Hand zu sorgen?
- Antwort SPÖ
Mit den Regionalen Entwicklungsprogrammen bestehen bereits regulative Normen, um eine allgemeine weitere Zersiedlung in der Steiermark weitestgehend zu unterbinden. Insbesondere im Hügelland der West-, Süd- und Oststeiermark, aber auch in den attraktiven Hanglagen der landwirtschaftlich genutzten inneralpinen Regionen können Siedlungsansätze außerhalb von funktionsdurchmischten Siedlungsschwerpunkten in Abhängigkeit von der Größe des Bestandes nur mehr geringfügig arrondiert werden. (gemeinsam mit 2b) - Antwort ÖVP
Prinzipiell muss zu dieser Frage gesagt sein, dass die Gemeinden für die örtliche Rauplanung zuständig sind. Örtliche Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne bzw. deren Änderungen bedürfen allerdings der Genehmigung durch das Land. Vorausgesetzt wird ein verantwortungsvoller Umgang mit den Bodenressourcen. Es ist im ureigensten Interesse der Gemeinden, hohe Kosten und Folgekosten zu vermeiden. Die bereits heute enge Abstimmung zwischen Gemeinden und Land bei ÖEK- und FläWi-Änderungen könnte gegebenenfalls noch intensiviert und Abläufe noch effizienter gestaltet werden. Fehler der Vergangenheit – die zweifelsohne passiert sind - lassen sich aber nur Schritt für Schritt gut machen. - Antwort FPÖ
Ein möglicher Weg zu einer gerechteren Verteilung öffentlicher Gelder liegt in der Etablierung von Modellen des interkommunalen Finanzausgleichs, bei denen im Falle von gemeindeübergreifenden Betriebsansiedelungen Erträge aus der Kommunalsteuer auf mehrere Gemeinden aufgeteilt werden können. Mithilfe der Erstellung von großräumigen Strukturplänen, welche die Infrastruktur für die nächsten Jahrzehnte erfassen und planen, wäre die Siedlungsentwicklung vorabzustimmen. Man sollte Rücksicht darauf nehmen, wo die wichtigen Achsen sind bzw. wohin sich diese entwickeln. - Antwort DIE GRÜNEN
Frage 2a und 2b möchten wir gemeinsam beantworten: Die Gemeinden konkurrieren weiterhin um EinwohnerInnen, diese Konkurrenzsituation wird sich aufgrund der demographischen Entwicklung noch verstärken und zu Auslastungsproblemen in der Gemeindeinfrastruktur führen. Allgemein kann gesagt werden, dass die Gemeinden sich vermutlich der Folgekosten der Baulandausweisungen wie etwa Straßenerhaltung oder notwendige Kindergarten- und Schulplätze nicht bewusst sind. Es werden immer mehr neue Freilandflächen in Bauland umgewidmet, weit außerhalb der Siedlungsschwerpunkte. Das führt nicht nur zur hinlänglich bekannten Zersiedelung und der Vernichtung wertvoller zusammenhängender Freilandflächen, sondern eben auch zu enormen Infrastrukturkosten für die öffentliche Hand (Straßenbau, Kanal- u. Wasserbau, Aufbau einer Entsorgungsstruktur). Ebenso erhöht sich der individuelle Mobilitätsaufwand für die Bewohner enorm. Damit verbunden sind negative klimarelevante Umwelteffekte. Um den Grünraum ausreichend zu schützen, müssen in der Raumplanung „Absolute Bebauungsgrenzen“ vorgegeben werden, die nicht willkürlich aufgeweicht werden können. Erklärtes Ziel der Steiermark muss es sein, die Bodenversiegelung bis 2025 zu stoppen und eine neutrale Widmungsbilanz zu erreichen. Es soll nicht mehr Bauland gewidmet werden, als Grünraum zurückgewonnen wird. Es braucht daher aus unserer Sicht außerdem unter anderem eine Neufestlegung der Kompetenzen im Bereich der Raumordnung und der Flächenwidmung und die Schaffung von Kostenwahrheit für Infrastrukturkosten, strengere Kriterien in der Wohnbauförderung und die bedarfsgerechte und verkehrslenkende Umgestaltung der Förderungen im Mobilitätsbereich. - Die KPÖ konnte leider keine Antworten im Rahmen der gesetzten Frist übermitteln.
- Antwort NEOS
Modelle der Vertragsraumordnung (§ 43 StROG) eigenen sich gut, um die Kosten, die für die öffentliche Hand entstehen, auf zivilrechtlichem Wege auf Begünstigte überwälzen zu können. NEOS ist es wichtig, dass diese Kosten klar kalkulierbar und zuordenbar sind, um den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums garantieren zu können. Für NEOS vorstellbar wäre eine Ermächtigung der Landesregierung, transparente Kostenkataloge zu verordnen.
Frage 2b
Wie wollen Sie gewährleisten, dass die Gemeinden aufgrund weiterer Zersiedelung vor ständig steigenden Infrastrukturkosten geschützt werden? Welche Vorgangsweise werden Sie wählen?
- Antwort SPÖ
Mit den Regionalen Entwicklungsprogrammen bestehen bereits regulative Normen, um eine allgemeine weitere Zersiedlung in der Steiermark weitestgehend zu unterbinden. Insbesondere im Hügelland der West-, Süd- und Oststeiermark, aber auch in den attraktiven Hanglagen der landwirtschaftlich genutzten inneralpinen Regionen können Siedlungsansätze außerhalb von funktionsdurchmischten Siedlungs- schwerpunkten in Abhängigkeit von der Größe des Bestandes nur mehr geringfügig arrondiert werden. (und 2a) - Antwort ÖVP
Die Raumordnung sieht vor, dass grundsätzlich Siedlungsschwerpunkte von den Gemeinden zu definieren sind. Die bereits bestehende Zersiedelung soll durch Ver- dichtungen bzw. Auffüllung soweit als möglich hintangehalten werden. Darüber hinaus gilt beispielsweise in der Wohnbauförderung das Prinzip Sanierung vor Neubau. Grundvoraussetzung für die meisten Wohnbauförderungen ist die fußläufige Erreichbarkeit der Versorgungsinfrastruktur (Öffentliche Verkehrsanbindung, Schulen, Lebensmittelversorgung). Mit solchen konkreten Maßnahmen und weiteren Anreizen etwa für Sanierungen, Assanierungen und Wiederbelebung der Ortskerne versuchen wir hier steuernd einzugreifen. - Antwort FPÖ
Der entscheidende Schritt, um eine weitere Zersiedelung zu verhindern, liegt in der Reform der raumordnungsrechtlichen Grundlagen. Dezentrale Baulandausweisungen müssen abgestellt und Auffüllungsgebiete ersatzlos gestrichen werden. In zentralen Lagen ist die Bebauungsdichte zu erhöhen. Die Raumplanung hat aus dem Kern heraus zu erfolgen und primär Ortszentren sowie Siedlungsschwerpunkte weiterzuentwickeln. Nur auf diese Weise können Infrastrukturkosten langfristig be- grenzt werden. - Antwort DIE GRÜNEN
Frage 2a und 2b möchten wir gemeinsam beantworten (siehe oben): Die Gemeinden konkurrieren weiterhin um EinwohnerInnen, diese Konkurrenzsituation wird sich aufgrund der demographischen Entwicklung noch verstärken und zu Auslastungsproblemen in der Gemeindeinfrastruktur führen. Allgemein kann gesagt werden, dass die Gemeinden sich vermutlich der Folgekosten der Baulandausweisungen wie etwa Straßenerhaltung oder notwendige Kindergarten- und Schulplätze nicht bewusst sind. Es werden immer mehr neue Freilandflächen in Bauland umgewidmet, weit außerhalb der Siedlungsschwerpunkte. Das führt nicht nur zur hinlänglich bekannten Zersiedelung und der Vernichtung wertvoller zusammenhängen- der Freilandflächen, sondern eben auch zu enormen Infrastrukturkosten für die öffentliche Hand (Straßenbau, Kanal- u.Wasserbau, Aufbau einer Entsorgungsstruktur). Ebenso erhöht sich der individuelle Mobilitätsaufwand für die Bewohner enorm. Damit verbunden sind negative klimarelevante Umwelteffekte. Um den Grünraum ausreichend zu schützen, müssen in der Raumplanung „Absolute Bebauungsgrenzen“ vorgegeben werden, die nicht willkürlich aufgeweicht werden können. Erklärtes Ziel der Steiermark muss es sein, die Bodenversiegelung bis 2025 zu stoppen und eine neutrale Widmungsbilanz zu erreichen. Es soll nicht mehr Bauland gewidmet werden, als Grünraum zurückgewonnen wird. Es braucht daher aus unserer Sicht außerdem unter anderem eine Neufestlegung der Kompetenzen im Bereich der Raumordnung und der Flächenwidmung und die Schaffung von Kostenwahrheit für Infrastrukturkosten, strengere Kriterien in der Wohnbauförderung und die bedarfsgerechte und verkehrslenkende Umgestaltung der Förderungen im Mobilitätsbereich. - Die KPÖ konnte leider keine Antworten im Rahmen der gesetzten Frist übermitteln.
- Antwort NEOS
Manche Gemeinden ermöglichen im Rahmen ihrer örtlichen Raumordnung durch Ausweisung von schlecht erschlossenem Bauland die Zersiedelung. Dies muss durch strengere Vorgaben des Landes zu einer ressourcenschonenden Siedlungsentwicklung eingeschränkt werden. In einem veränderten Rahmen können dann Elemente der Vetragsraumordnung zur Anwendung kommen (siehe 2a).
Themenkreis Raumordnung: Frage 3
Die Raumordnung im Spannungsfeld von Nutzungsinteressen
Die Bewahrung und der Schutz natürlicher Ressourcen sind in den Raumordnungsgesetzen und -programmen wichtige Ziele. Auch im Grünbuch Steiermark 30+ werden in diesem Zusammenhang wichtige Leitthemen der Landesentwicklungsstrategie genannt. Im Bereich der Siedlungsentwicklung, der Mobilität und des Verkehrs, des Ressourcenmanagements, des Klima- und Umweltschutzes sollen in den kommenden Jahren wichtige Entwicklungen seitens des Landes vorangetrieben und umgesetzt werden. Einige davon stehen im Nutzungskonflikt zueinander, andere im Interessenskonflikt mit anderen Zielen, wie zum Beispiel der wirtschaftlichen Entwicklung.
Frage 3a
Welche strukturellen und institutionellen Voraussetzungen sind notwendig, um überregionale und nachhaltige Raumplanung umzusetzen und welche Einflussmöglichkeiten stehen seitens der Landespolitik kurzfristig zur Verfügung?
- Antwort SPÖ
Die Steiermark ist im Bundesvergleich führend im Bereich der (verbindlichen) Landes- und Regionalplanung. Landesentwicklungsprogramm, Sachbereichsprogramme und Regionale Entwicklungsprogramme steuern maßgeblich die Raumentwicklung in der Steiermark. Mit der Flächensicherung in den „REPRO“s durch Landwirtschaftliche Vorrangzonen und Grünzonen wird effektiv der Freiraum mit seinen natürlichen Ressourcen gesichert. Darüber hinaus konzentriert das Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie mögliche Standorte für Windkraftanlagen auf wenige Bereiche in der Steiermark (dzt. rd. 77 km2 Vorrangzonen) und hält einen großen Bereich der alpinen Regionen frei (Ausschlusszonen: rd. 4000 km2.) - Antwort ÖVP
Als grundsätzliches Instrument der Landespolitik ist das Raumordnungsgesetz zu sehen, dass den Gemeinden einen Rahmen vorgibt. Die Gemeinden haben allerdings in der Raumplanung eine wichtige Rolle inne und sind in Zusammenarbeit mit dem Land jener wichtige Partner, mit dem eine zukunftsorientierte Entwicklung der steirischen Gemeinden und Regionen zu erreichen versucht wird. - Antwort FPÖ
Eine intelligente Raumordnungspolitik kann nicht an den Gemeindegrenzen enden. Wenn man die Raumplanung im Kompetenzbereich der Gemeinden belassen möchte, muss zumindest sichergestellt werden, dass zwischen angrenzenden Gemeinden eine Abstimmung bei der Flächenwidmung stattfindet. Es gilt nicht einfach nur, Flächen zuzuordnen, sondern auch den vorhandenen Raum zu gestalten! Das Land Steiermark könnte hierzu beispielsweise die Auszahlung von Bedarfszuweisungen künftig noch stärker an die Bereitschaft der überkommunalen Zusammenarbeit knüpfen, um damit die Entwicklung des ländlichen Raums besser zu steuern. - Antwort DIE GRÜNEN
Die Kompetenz für Flächenwidmung gehört von den Bürgermeistern weg auf eine höhere Ebene gehoben. Die Einflussmöglichkeiten des Landes sind endendwollend. Zwar prüft die A13 Änderungen des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes, nimmt aber nur in seltenen Fällen tatsächlich Absagen vor. Auch hier sollte eine unabhängige und nicht weisungsgebundene Stelle eingerichtet werden, die, analog zur Umweltanwältin, Vorhaben in der Raumplanung prüft. Die Landesregierung könnte zusätzlich durch eine Stärkung des Raumordnungsbeirates die Situation verbessern. Wichtig dabei ist aber auch, dass die Transparenz dabei hergestellt wird. - Die KPÖ konnte leider keine Antworten im Rahmen der gesetzten Frist übermitteln.
- Antwort NEOS
Wir sind davon überzeugt, dass Qualität in der Raum- und Städteplanung stärker zentral durch die Länderebene gesteuert und überwacht werden muss. Aussterbende Ortskerne, ausufernder Flächenverbrauch und Flächenversiegelung sowie Einkaufszentren an den Peripherien prägen das Bild. Wir unterstützen Forderungen der ZiviltechnikerInnen-Kammern ausdrücklichst und verweisen darauf, dass wir als einzige Partei mehrmals Anträge zur Reform der Raumplanung/Raumordnung eingebracht haben, siehe Anträge 805/A(E), 804/A(E), 802/A(E), 800/A(E), 795/A(E), 45/A(E), 43/A(E) des Abgeordneten z. NR. Michael Bernhard. Es braucht Kontrollkompetenzen sowie Maßnahmen, die Flächenrecycling, Verdichtung und Mehrfachnutzungen fördern und die Zersiedelung bremsen. Neben einer stärkeren Rolle des Landes und einer Stärkung der Vertagsraumordnung (bereits genannt), ist eine kooperative Raumentwicklung von Gemeinden und Regionen von großer Bedeutung, die Förderungen und Bedarfszuweisungen mitdenkt (siehe 4c).
Frage 3b
Derzeit liegen die örtliche Raumplanung sowie die wesentlichen Agenden des Bau- rechts im Wirkungsbereich der Gemeinden. Sind diese hier richtig verankert oder sollte eine Übertragung dieser Aufgaben an andere Institutionen erfolgen? Wenn ja, welche wären aus Ihrer Sicht dafür die Richtigen?
- Antwort SPÖ
Die örtliche Raumplanung ist in Österreich ein „eigener Wirkungsbereich der Gemeinden“. Dies bedeutet, dass die Gemeinden auf Grundlage der Raumordnungsgesetze der Länder (Länderkompetenz) selbständig ihre Raumplanung zu besorgen haben. Mit den sogenannten Bauübertragungsverordnungen nehmen bereits heute viele Gemeinden der Steiermark die Möglichkeit wahr, Bauverfahren für Gewerbebetriebe in Verbindung mit den Gewerberechtsverfahren an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zu delegieren. - Antwort ÖVP
Wie bereits oben erwähnt sind die Gemeinden ein wichtiger – und richtiger – Partner des Landes für die Raumordnung. - Antwort FPÖ
Die Freiheitlichen fordern bereits seit Langem die Einrichtung von mit Fachleuten besetzten Kompetenzzentren in den sieben steirischen Regionen, die in Abstimmung mit den darin liegenden Gemeinden Belange der Raumordnung, des Baugesetzes und der Gewerbeordnung wahrnehmen. Man muss jeweils in den einzelnen Regionen überlegen können, was diese konkret brauchen. Insofern braucht es auch Rahmenbedingungen dafür, um in den verschiedenen Planungsinstrumenten besser auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen steirischen Regionen eingehen zu können. - Antwort DIE GRÜNEN
Es braucht aus unserer Sicht wie schon erwähnt eine Neufestlegung der Kompetenzen im Bereich der Raumordnung. Solange die Gemeinden für Raumordnung zuständig sein, werden wir keinen nachhaltigen und auf langfristige Perspektiven ausgerichteten Umgang mit Grund und Boden erreichen können. Vor allem müssen hier die BürgermeisterInnen entlastet werden, weil es für sie oft schwierig ist, dem Druck der ansässigen Bevölkerung oder der Betriebe standzuhalten. In Bayern etwa sind die Landkreise für Raumordnung zuständig, nicht die Gemeinden. - Die KPÖ konnte leider keine Antworten im Rahmen der gesetzten Frist übermitteln.
- Antwort NEOS
Wir sind überzeugt, dass der Umgang mit Bauprojekten von "öffentlicher Relevanz" (dazu zählen wir neben Projekten, die von der öffentlichen Hand selbst beauftragt werden, auch jene Projekte, die aufgrund ihrer Situierung, Auswirkungen auf ihr Umfeld haben) eine hohe baukulturelle Qualität aufweisen sollten. Eine strikte Trennung von Planung und Ausführung stärkt die Baukultur. Die mittlerweile häufig angewendete Vorgehensweise (insb. bei PPP-Modellen), dass Architekten nur mit der Einreichplanung beschäftigt werden, und die Ausführungsplanung dann von (Bau- )Firmen, halten wir im Sinne der baukulturellen Qualitätssicherung für problematisch.