Das Ziviltechnikergesetz 2019 ist am 28. März 2019 vom Nationalrat beschlossen worden und wird am 1. Juli 2019 in Kraft treten.
Es vereint das Berufs- und Kammerrecht in einem einzigen Gesetz.
Weiters wird der Zugang zum Beruf erleichtert und im Sinne einer Öffnung der Kammer für BerufsanwärterInnen die Möglichkeit einer außerordentlichen Mitgliedschaft geschaffen.
Die Bundeskammer hat eine Übersicht über wesentliche Änderungen zusammengestellt – siehe auch Link arching.at
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