Die ÖWG und die SGK beabsichtigen, auf dem 13.923m2 großen Areal in der Ungarvorstadt in Hartberg einen geförderten Geschoßwohnbau für max. 99 WE zu errichten, wozu sie einen geladenen, einstufigen Wettbewerb unter acht TeilnehmerInnen zwischen 22. Juni und 17. September 2020 durchführten.
Die Liegenschaft ist Teil einer der letzten großflächigen Reserven für den Wohnungsbau in Hartberg. Die Altstadt liegt in einer Luftlinienentfernung von ca. 1450m, die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist durch die Bushaltestelle Josef-Lind-Straße gegeben. Wichtige Versorgungseinrichtungen und diverse öffentliche Einrichtungen sind fußläufig in 10 bis 15 Minuten zu erreichen: Sie liegt der Bahnhof Hartberg in einer Entfernung von ca. 800m Luftlinie südlich des Areals und der Angerpark ist ebenfalls in fußläufiger Entfernung erreichbar.
Die Ausnutzung der zulässigen Bebauungsdichte von 0,8 wird hinsichtlich der Priorität einer hohen Freiraumqualität nicht angestrebt.
Das siegreiche Projekt bildet die Grundlage für den zu erstellenden Bebauungsplan.
Wettbewerbsergebnis
Die Jury tagte am 17. September 2020 unter dem Vorsitz von Arch. DI Gregor Tritthart und gab nach vertiefter Beurteilung der eingelangten acht Projekte folgendes Ergebnis bekannt:
- Platz 1: Arch. Di Christoph Kaspar
- Platz 2: Arch. DI Dr. Hansjörg Tschom
- Platz 3: Arch. Di Johann Timmerer-Maier
Weitere TeilnehmerInnen
- ARGE Arch. DI Anton Handler & Freiraum
- Arch. DI Alexander Kampits
- Arch. DI Franz-Georg Spannberger
- Stingl-Enge Architekten
- Arch. DI Reinhold Tinchon
Jurybeurteilung Platz 1
+ Gebäudeproportionen im Kontext zur Umgebung
+ Außenraumbildung – hochwertige Freiräume zwischen den Gebäuden
+ fuß- und radläufige Durchwegung
+ TG-Konzept
+ tektonisch klare Lösung in Bezug auf Geländesprung
+ Grundrisse
+ hochwertige Fassadengestaltung
+ Ensemblebildung trotz unterschiedlicher Bauweisen
+ gut gelöste Penthäuser
+/- Ausrichtung der Maisonetten im Siedlungskern
Empfehlungen der Jury zum Siegerprojekt
Diverse Abstimmungen der Planung sind im Einvernehmen mit den Bauträgern, der Gemeinde und dem Wohnbautisch vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere:
SGK: Die Verbindungsbrücken sind im Einvernehmen mit dem Bauträger zu überarbeiten. Die seitlichen Sichtschutzelemente der Balkone sind zu überarbeiten.
ÖWG: Die Orientierung und Erschließung des südwestlichen Gebäudes sind zu überprüfen. Der Nachweis der Mindestbesonnung der Maisonettewohnungen ist zu erbringen.
SGK und ÖWG: Auf den Erhalt der Qualitäten in Bezug auf die Materialität und Gliederung der Fassade ist in der weiteren Bearbeitung besonderes Augenmerk zu legen.
Jurybeurteilung Platz 2
+ städtebauliche Körnung und Gebäudestellung zur Nachbarschaft
+ Außenraumbildung
+ geschickte Anordnung der TG-Einfahrten / siedlungsinterne Verkehrsreduktion
+ fuß- und radläufige Durchwegung
+/- funktionierende Grundrisse
- Fassadengestaltung
- Terrasse der Penthäuser verschattet die darunterliegenden Wohnungen
Jurybeurteilung Platz 3
+ gute Grundrisslösungen
+ Gestaltung und Strukturierung der Fassaden
+ interessante Quartiersplätze
+ interne Erschließung
+/- spannendes städtebauliches Konzept, allerdings für den Standort zu dicht
- zu wenige Penthäuser
- unklare Straßenführung ostseitig