25/09/2024

In mehreren Annäherungen formuliert Architekt Heinz Plöderl seine Auffassung von Städtebau, der langfristige Orientierung für Entscheidungen und Eingriffe in die Umwelt ermöglicht und verschiedene Akteure zur Mitgestaltung einlädt. Der dritte Teil der Serie ist nicht nur ein Plädoyer für den konzeptiven und 5-dimensionalen Städtebau sondern bietet auch entsprechende Werkzeuge der Umsetzung.

25/09/2024

Auvisionen Leoben, Steiermark, Digitales Stadtplanungsmodell, © HC Hirl

Städtebau ist die „gesellschaftspolitische“ Kunst, unsere Lebensräume so anzuordnen und zu gestalten, dass diese zukunftstauglich sind. Nicht die „Einzelne“ sondern die kontinuierliche Wirkung aller räumlichen Strukturen und deren 3-dimensionale Gestalt mit den damit verbundenen Außen,- und Lebensraumqualitäten prägen das Orts- und Landschaftsbild.

„Der Städtebau“, dem ich versuche mich wieder anzunähern, schafft die Voraussetzung für alle zu planenden, ordnenden und baulichen Aspekte zur räumlichen Neu-Gestaltung unserer Umwelt und Lebensqualität.

In Anbetracht der demografischen Entwicklung zusammen mit schwindenden finanziellen Ressourcen der Gemeinden liegt es nahe, den „Städtebau“ unserer „Orte“ durch kluge Transformationsprozesse „maßgeschneidert mit zumindest 3-dimensionalen Modellen“ neu zu denken und ein übergreifend breiteres Handlungsspektrum aufzusetzen. 

Neben einer Vielzahl an digitalen Werkzeugen, die die Qualität von Entscheidungsprozessen verbessern und transparenter gestalten, stellt der „konzeptive Städtebau“ – 3-dimensional im räumlichen gleichwertigen Verbund der drei zu definierenden Räume – BAURAUM, GRÜNRAUM und VERKEHRSRAUM (inkl. der gesamten Infrastruktur) – gegliedert und dargestellt, ein neues Planungsinstrument dar.

Diese längst notwendige Erneuerung ist ein erster Baustein, den erforderlichen „Wandel“ unserer kompliziert mit vielen Defiziten ausgestatteten Lebensräume entsprechend neu zu gestalten und alle Konstitutionsbedingungen wie Subjektivität, Individualität und Allgemeinwohl ebenso neu ins Kollektiv zu übersetzen.  

Ein wesentliches Kriterium ist das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes. Trotz eindeutiger Definitionen benutzen Expertinnen Fachtermini nicht korrekt. Es ist aber unabdingbar, sich einer präziseren Sprache bei Verwendung der Termini und Kennzahlen im „Städtebau“ zu bedienen und die Definitionen richtig anzuwenden, um allgemeingültige und vergleichbare Datengrundlagen festlegen sowie wesentliche Aussagen anschaulich und nachvollziehbar darstellen zu können. Daher ist es erforderlich, die Art der Nutzung von Flächen in der bebaubaren Umwelt differenzierter zu beschreiben, um Nutzungsintensität (Bauraum), die Ausstattung des Freiflächenangebotes (Grünraum) und die gesamte Infrastruktur (Verkehrsraum) zur Beurteilung der „städtebaulichen“ Qualität unserer Lebensräume aussagekräftig beschreiben zu können.

Ohne Bauland/Grundstück ist ein „Herausbauen“ bzw. eine Erneuerung des Ge- und Bebauten oder ein Neubauen nicht möglich.

Die Art und Weise, wie die in der Flächenwidmung als Bauland ausgewiesenen Grundstücke, Quartiere und Orte bebaut werden können, werden im Bauraum 3-dimensional dargestellt. Die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschoßflächenzahl (GFZ), die Baumassenzahl (BMZ) und die Anzahl der Geschoße definieren die zulässige bauliche Grundstücksausnutzung.

Der Grünraum wird geprägt vom Umgang mit Flächen und Räumen natürlicher Vegetation, von Bäumen, Sträuchern, Stauden, Blumen, Wasserflächen u. dgl. …, jedenfalls nicht unterbaut, mit individuellen und volkswirtschaftlichen Aufgaben von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Nutzergruppen des jeweiligen Grundstückes bzw. des jeweiligen Quartiers.

Der Verkehrsraum beschreibt vereinfacht dargestellt, Flächen für Wege (Fußgänger, Fahrräder), Straßen inkl. oberirdische Flächen für den ruhenden Verkehr und Plätze, die den Menschen auf dem Grundstück möglichst sicher zur Verfügung stehen. Im Verkehrsraum ist die für den Bauraum erforderliche Infrastruktur enthalten.

Ein zukunftsorientierter Städtebau mit seinen Bausteinen (Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Kultur, Freizeit, Handel, Märkte etc.) des BAURAUM ermöglicht präziser und in vieler Hinsicht effektiver eine erfolgreiche Weiterentwicklung und ein neues Austarieren unserer Lebensräume, wenn der Verkehrsraum – öffentliche/halböffentliche bzw. private Plätze, Straßen, Wege und der Grünraum – öffentliche, halböffentliche bzw. private Nutzung definiert und im räumlichen Verbund als zusammengehörendes Ganzes, als Ort oder Raum eigener Identität qualifiziert werden.

Es ist daher sinnvoll, den Grundlagen und Sichtweisen des BAURAUM allgemeingültige Parameter zugrunde zu legen.
Bruttobauland: Widmung Bauland = Grundstück – ohne Grundstück keine Bauaufgaben
Nettobauland: Bruttobauland minus „Grünraum“ minus „Verkehrsraum“ der Bauaufgabe

Eine einheitlich auf das Nettobauland (m² und nicht Fußballfelder) abgestellte räumliche Dichte (Masse des umbauten Raums pro Flächeneinheit) ist die nicht nur für den konzeptiven Städtebau einheitlich vergleichbare quantitative Kennzahl unserer bebauten Umwelt.

Lebensqualität sowie öffentliche wie private Sphären im engen Wechselverhältnis sind aber wichtige Bestandteile, die Interaktionen von Menschen in ein Verhältnis bringen und eher durch eine räumlich-visuelle Dichte (Grad der erlebbaren baulich-räumlichen Geschlossenheit) und eine soziale Dichte (Mengen und Qualität der möglichen Sozialkontakte pro Siedlung) beschrieben werden können.

Im Einzelnen verfolgt der „konzeptive Städtebau“ so wie er verstanden werden soll, das Ziel, die Dichte und die Bruttogrundflächen der Bebauung einheitlich als Qualitätsstandard auf ein definiertes Nettobauland abzustellen. In Zeiten knapper werdender Ressourcen hilft das Definieren der Flächen von Bauraum, Grünraum und Verkehrsraum, die erforderlichen Weiterentwicklungen und politisch-strategischen Konzepte fundierter festlegen zu können und politische, private und unternehmerische Verantwortung für den jeweiligen Standort zu stärken, populär und nachahmenswert zu machen und insgesamt das bereits vorhandene Flächenmanagement diverser, oft isolierter Akteure im Städtebau für das Bauen zu integrieren und interdisziplinär zu professionalisieren. 

Im „konzeptiven Städtebau“ liegt die Herausforderung darin, im Lebenszyklus unserer Lebensräume langfristige Ordnungssysteme, die Spielraum für Individualität zu lassen, festzulegen, um in einem räumlichen Verbund ein ausgewogenes Verhältnis städtebaulicher Gestaltung von Dichte (Bauraum) und Freiräumen zwischen den Gebäuden (Grünraum und Verkehrsraum) eine lebendige, lebenswerte und attraktive Umwelt zu gestalten sowie eine Erneuerung unserer Orte für Interaktion, Begegnung und Austausch, vor allem um Lebensqualität zu schaffen.

Die vielfältigen Aufgaben und Funktionen zur Weiterentwicklung unserer be- und gebauten Habitate werden ohne Präzisierung von Begriffsbestimmungen und deren Definitionen eines 5-dimensionalen interdisziplinären Städtebaus kaum weiterentwickelt werden können.

So selbstverständlich diese in der Fachwelt meist verwendet werden, so wenig klar ist oft, wie diese zu vergleichbaren Erkenntnissen führen, die für den „städtebaulichen“ Entwurf eingesetzt werden können.

Daher hat unser Team (Architekten und technische Mathematiker) den räumlichen Verbund von Bauraum, Grünraum und Verkehrsraum mit deren Flächen zur Entwicklung und Gestaltung von Bebauung und Lebensräumen in ein Werkzeug eingebettet, das gemischte Vorgaben aus Städtebau und Hochbau auswerten kann. Das Werkzeug, ergänzt mit der Gebrauchsanweisung, der Objektartenliste mit Bewertungspunkten und einem Referenzkostendatenblatt, ist ein Planungsinstrument des Entwerfens, das die für das Bauvorhaben zu erwartenden Bauwerkskosten der Kostengruppen 2-4, für die Einrichtung (Kostengruppe 5) und für Außenanlagen (Kostengruppe 6) lt. Ö-Norm B1801-1, den Auftragswert der zusammenrechenbaren Kosten und als Mehrwert die Aufwandsentschädigungen/Preisgelder für Architekturwettbewerbe abbildet.

Mit diesem Werkzeug (EWA) können wir dazu beitragen, mit einem „konzeptiven Städtebau“ – 3-dimensional im räumlichen gleichwertigen Verbund der drei zu definierenden Räume – BAURAUM, GRÜNRAUM und VERKEHRSRAUM für ein städtebauliches Entwerfen den zu bearbeitenden städtebaulichen Situationen, besonders dem Grad der Verbauung und einer Dichte für den gestalterischen Entwurf von Gebäude-Gruppen, Quartieren, Siedlungen und Orte in der Ausgestaltung unserer bereits be- und gebauten Umwelt mit allgemeingültigen Antworten und vergleichbaren Regulativen für das Maß und der Art einer „baulichen Nutzung“ gerecht zu werden, um Wege wie die Zukunft ausgestaltet sein soll, fundiert, vergleich- und nachvollziehbar kommunizieren können. 

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16. + 17.11.2023
 
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