Die gesetzte Aufgabe war es, drei Pavillonobjekte so zu gestalten, dass sie sowohl unabhängig voneinander und an unterschiedlichen Standorten funktionieren, als auch als Ganzes an einem Standort. Mit dem Budget von knapp unter 1 Mio. müssen sämtliche Auf- und Abbauten, Transporte und die Realisierung an verschiedenen Standorten gelingen. Ab März 2025 werden die drei Teile des neuen Pavillons in Wien, einzeln danach im Garten des Schlosses Eggenberg in Graz und in Slowenien gezeigt.
Was GAT jetzt doch dazu veranlasst hat, das Thema aufzugreifen, ist nicht nur der Umstand, dass die Aufgabe einer Pavillontypologie spannend, aber selten ist. Auch die Auswahl der Architekturbüros aus Graz ist zu begrüßen und erst recht, dass bei der dritten Ausgabe endlich, statt Direktauftrag, ein Wettbewerb – wenn auch geladen im kleinen Kreis – ausgeschrieben wurde. Das ist die richtige Richtung.
Ob man dann nicht im nächsten Schritt, vorausgesetzt es gibt in Zukunft noch Schauen, den Wettbewerb weiter öffnen sollte? Beim nächsten Pavillon sollte man das Wagnis eingehen, auch Architekt:innen die Chance auf Zusammenarbeit zu bieten, mit denen man nicht bereits einige (oder viele) Projekte umgesetzt hat, wie es bei allen Geladenen in diesem Jahr der Fall ist. Und warum sollte es nicht ein guter Ausschlussgrund sein, wenn man schon einen der vorherigen Steiermark Pavillons gebaut hat? Einmal Pavillon heißt ja nicht immer Pavillon.
WB ohne Kammer und ohne Solitaritätsbewußtsein
Dieser geladenen Wettbewerb wurde OHNE Wissen der Kammer und OHNE Kooperation mit der Kammer, und damit ohne den vereinbarten WB-Standard (WSA), durchgeführt. Das Museum Joanneum erhält für die Errichtung des Pavillons öffentliche Gelder!
Zudem wurde seitens der Kammer vor Jahren die Solitaritätserklärung zur Wettbewerbskultur eingeführt, in der sich die Architekt_innen mit Unterschrift solidarisch mit den Zielen des WSA erklären und verpflichten sich:
"– für die Förderung und Verbesserung des Wettbewerbswesens einzutreten ;
– das Wissen über die beste Wettbewerbspraxis zu vermehren und zu vermitteln;
– die ZT-Kammer in ihrem Engagement für eine generelle Etablierung des WSA bei der Durchführung von Architekturwettbewerben in Österreich zu unterstützen ;
– bei der Ausloberberatung, bei der Verfahrensvorbereitung und bei einer Befassung als PreisrichterIn die Kooperation mit der ZT-Kammer zu suchen und
frühzeitig die Verbindung zwischen Auslober und dem Wettbewerbsausschuss herzustellen;
– ausgelobte Verfahren stets kritisch zu prüfen und bei erkennbarer Missachtung der Kooperationskriterien des WSA, jedenfalls bei einer auf dem WSA basierenden
„Warnung“ im Wettbewerbsportal der ZT-Kammer (www.architekturwettbewerb.at), auf eine Teilnahme und jede andere Art der Mitwirkung zu verzichten."
Quelle: https://www.arching.at/fileadmin/user_upload/redakteure/BSA/Solidaritae…
Daher mehrere Fragen:
Haben die Teilnehmer_innen diese Solitaritätserklärung unterfertigt? (die Solitaritätserklärung ist übrigens Grundvoraussetzung um in der WB-Liste Kammer geführt zu werden)
Welche Konsequenzen werden in Folge seitens der Kammer ausgesprochen?
Wer war der Verfahrensbetreuer? Hat auch dieser dies Erklärung unterfertigt? Welche Konsequenzen?
Ohne Konsequenzen, wie Sperren in der WB-Liste etc. ist diese Erklärung nicht mehr wert als ein Blatt Papier... nämlich sogut wie nichts! Und in Folge wird sich auch nichts ändern!