01/10/2013
01/10/2013

Die Interessensgemeinschaft (IG) Architektur fordert vom ORF erneut einen wirklich fairen Wettbewerb am Küniglberg – offen, ohne illusorische Referenzen und vor allem unter Einschluss der Generalplanerleistungen bei den Neubauten. Der öffentlich-rechtliche ORF hat einen besonderen Kulturauftrag, bei der Auftragsvergabe bedient er sich aber des gängigen Instrumentariums der Unkultur stark eingeschränkter Auslobungen. Das ist kein faires Spiel!

Wie in den Medien berichtet, hat die IG Architektur Mitte September mit deutlichen Worten („Schweinerei!“) die Vergabepolitik des ORF kritisiert, die Sanierung des Sendezentrums am Wiener Küniglberg plus neue Zubauten nur an einen sehr beschränkten TeilnehmerInnenkreis auszuloben, womit nicht einmal 0,1 Prozent der österreichischen PlanerInnen Zugang erhalten.

Der ORF hat damals durch seinen Sprecher, Martin Biedermann, darauf mit dem Hinweis reagiert, die Neubauten würden ja ohnehin mittels Architekturwettbewerb beauftragt. Dieser Beschwichtigungsversuch hat nicht funktioniert. Im Gegenteil: er hat Öl ins Feuer aller gegossen, die mit dieser Vergabepraxis des öffentlich-rechtlichen ORF nicht einverstanden sind. Denn: Welchen Typ von Architekturwettbewerb meint Herr Biedermann eigentlich? Vergabe-Unkultur ist nach unserer Auffassung, wenn die für die Neubauten zu vergebenden Generalplanerleistungen schon in Zusammenhang mit der Sanierung des Bestandes vergeben werden – keine gute Ausgangsposition für den geplanten Architekturwettbewerb.

Die Kammer für ArchitektInnen in Wien und andere Architekturorganisationen haben in der letzten Woche in einem Schreiben an den ORF die Forderungen der IG Architektur aufgenommen und bekräftigt.

Die IG Architektur fordert vom ORF für die Mehrheit der österreichischen ArchitektInnen einen offenen Zugang zu einem wirklich fairen Architekturwettbewerb, ohne illusorische Referenzen und vor allem inklusive der Vergabe der Generalplanerleistungen, damit eine ganzheitliche und nachhaltige Lösung am Küniglberg gefunden werden kann.

Das größte Medienunternehmen Österreichs ist aus unserer Sicht – und da widersprechen wir Herrn Biedermann und halten uns an die Rechtssprechung – keineswegs ein reines Privatunternehmen und hat daher nach unserer Meinung einen Kulturauftrag zu erfüllen – und der umfasst auch Baukultur. In diesem Fall sogar zum eigenen Nutzen.

Im Übrigen sind wir der Meinung, das Vergaberecht gehört reformiert.

johannes zeininger

... und alle für und wieder sorgfältig abgewogen. das ergebnis, eine überreife leistung.
es zeigt nur wieder einmal in aller deutlichkeit, dass das zeitfenster für leute, die im fall der fälle handlungsfreudig sind und sich nicht alles gefallen lassen wollen (... der ORF soll trotz gesetzlicher rundfunkgebühr und seines politischen bildungs- und kulturauftrags ein ausschließlich auf gewinn ausgerichtetes privatunternehmen sein!), äußerst knapp ist. und mit jeder novellierung des vergabegesetzes wurden die möglichen reaktionszeiten von der gesetzgeberin weiter verkürzt. für verfahren dieser art braucht es dann auch unbedingt versierter anwaltskanzleien, mit sachkenntnissen unterlegte planungsfachleute sind für verfahren dieser art als koordinatorinnen nicht erwünscht.
es ist eine ausgemachte politische sauerei, den handlungsspielraum der geistig schaffenden, deren stärkung ursprünglich eine intention der vergaberichtlinien der EU war, durch nationale einseitige auslegung zugunsten der unkontrollierten handlungsfreiheit öffentlicher körperschaften und angeschlossener wirtschaftskörper ins gegenteil zu verkehren. mit termindruck, sachzwängen, wirtschaftserfordernissen und politischen notwendigkeiten (systemisches unvermögen und gezieltes intransperentes machtstreben bleiben dabei unausgesprochen, wird aber von der bürgerschaft mitgedacht) wird laufend gegen den, dem gemeinwohl verpflichteten lösungsfindungsprozess anagitiert, um in wahrheit sich nicht in die karten schauen zu lassen.
was wäre der schritt in die richtige richtung?
die vertreterInnen der geistigen dienstleisterInnen (deren leistungen im gegensatz zu materiellen leistungen nur nach dem bestbieterprinzip sinnvoll vergeben werden können) fordern seit langem, dass die gesetzlich verankerten berufsvertretungen endlich parteienstellung im, dem gemeinwohl verpflichteten vergabeprozess öffentlicher aufgaben erhalten.
dadurch wird zweierlei abgeschafft:
zum einen, das kullminative diktat des agierens und reagierens, mit systemisch implementierten kontroversiellen rollen, zugunsten eines gemeinsam und sachbezogenen agierens auf gleicher augenhöhe, mit dem ziel eines optimierten lösungsansatzes.
zum anderen die aufhebung der ungleichen rechtlichen und wirtschaftlichen ressourcenstellung bei auffassungsdifferenzen nach dem muster "öffentliche institution mit dem habitus einer marktrelevanten großauftraggeberin versus auf sich alleine gestellte einzelklägerin und ihren ausschließlich zulässigen individuell argumentierbaren marktchancen"

So. 06/10/2013 10:32 Permalink
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