Die KAGes beabsichtigt, die gegenständlichen Leistungen (Oberschwellenbereich) im Zuge eines zweistufigen, nicht offenen Realisierungswettbewerbs mit vorheriger Bekanntmachung gem. § 154 Abs. 2 - 5 BVergG 2006 zu vergeben.
Gegenstand und Ziel des Verfahrens ist das Erlangen eines grundsätzlichen Lösungsvorschlages in der Qualität eines reduzierten Vorentwurfs und eines Bestbieters für Generalplanerleistungen für den Neubau der Radiologie RK 2020 im LKH-Univ. Klinikum Graz.
Als Bauplatz wurde im Rahmen der Zielplanung ein Standort in unmittelbarer Nähe zur Chirurgie ermittelt. Es handelt sich dabei um die Grundstücke mit den Gst. Nr. 2734 /4,5,6 und 2734/8 samt Stichstraße Gst. Nr. 2730/10 von der Hilmteichstraße im Westen des Krankenhausareales. Die gesamte Nutzfläche des Neubaus beträgt rd. 6.000 m2. Die geschätzten Baukosten gemäß ÖNORM B1801-1 (ohne Honorare) betragen ca. € 50 Mio. netto.
Generalplanerleistungen
Die Planungsleistungen setzen sich aus den folgenden FachplanerInnenleistungen zusammen:
_ Objektplanung Architektur, inkl. Außenraumgestaltung
_ Einrichtung und Design
_ Tragwerksplanung
_ Bauphysik (thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik)
_ Fördertechnik
_ Generalplanermanagement aller PlanerInnen, d.h. Planungskoordination aller am Projekt Beteiligten, auch der von der AG beigestellten FachplanerInnen (das sind FachplanerInnen für Haustechnik, Elektrotechnik, Medizintechnik, Medizingasanlagen, Brandschutz und Bauarbeitenkoordinationsgesetz).
Termine
Die Teilnahmeunterlagen stehen ab sofort auf dem elektronischen Beschaffungsportal s. Link rechts zum Download zur Verfügung.
Fragen
– zur Stufe 1 bis 2.11.2016
– Fragebeantwortung bis: 8.11.2016
Bewerbungsfrist
bis spätestens 25.11.2016, 12.00 Uhr
Auswahl der TeilnehmerInnen
Dezember 2016
Ausgabe der Unterlagen für die 2. Stufe
voraussichtlich Jänner 2017
Abgabe (Projekt und Anbot)
Ende Februar 2017
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme am gegenständlichen Verfahren sind Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften oder EinzelunternehmerInnen berechtigt.
Zugelassen sind
_ BewerberInnen, die die nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Berechtigungen oder Mitgliedschaften zu einer bestimmten Organisation besitzen. Österreichische ArchitektInnen oder ZivilingenieurInnen für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit entsprechender aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung oder eine gleichwertige Befugnis aus dem Herkunftsland des/der Bewerbers/Bewerberin sind jedenfalls zur Teilnahme berechtigt. Eine ruhende Befugnis gilt nicht als ausreichend.
_ Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU / des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU / des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/einer freiberuflichen Architekten/Architektin oder eines/einer freiberuflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. BefugnisträgerInnen gleichzuhalten ist, befugt ausüben.
_ Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsmäßiger Gesellschaftsbereich auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der DienstleisterInnen an die DienstleistungsempfängerInnen gemäß § 32 ZTG hingewiesen.
Die Teilnahmeberechtigung / Eignung muss bereits zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages und während des gesamten Verfahrens (Wettbewerb und angeschlossenes Verhandlungsverfahren) aufrecht sein.
Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist durch Bescheinigungen über die berufliche Befähigung / Befugnis des/der Dienstleistungserbringers/in und / oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen im Teilnehmerantrag zu erbringen.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen und die erforderlichen Eignungsnachweise erbringen. Dies gilt auch für notwendige SubunternehmerInnen. Bei der Teilnahme von mehr als einem/einer PartnerIn in einer Sparte (Objekt-, Tragwerks-, GeneralplanerInnen, BauphysikerInnen) muss nur ein/e PartnerIn die Eignung nachweisen und im Auftragsfall im Projekt federführend tätig sein.
Bei juristischen Personen muss wenigstens ein Organ der Geschäftsleitung die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Mehrfachbeteiligungen an Bietergemeinschaften oder auch als SubunternehmerInnen (für SubunternehmerInnen ausgenommen Bauphysik) sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung aller betroffenen Teilnahmeanträge.