In der Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober 2022 wurde einstimmig ein Grundsatzbeschluss zur klimaorientierten Stadtentwicklung gefasst. Das ist erfreulich, denn die Zeit drängt. Aufgrund der Bedeutsamkeit hat Vizebürgermeisterin Judith Schwentner selbst das Stück berichtet.
Hintergrund:
Um die Zielvorgaben durch das Pariser Klimaübereinkommen, der Europäischen Union und der nationalen Vorgaben zu erreichen, empfahl der Fachbeirat für Klimaschutz der Stadt Graz im Sommer 2020 die Erarbeitung eines Klimaschutzplanes für Graz unter Einbeziehung städtischer Strategien und Maßnahmen mit dem Ziel, eine Orientierung auf dem Weg zur Erreichung der Klimaneutralität zu geben.
Im November 2020 hat die Stadt Graz dazu einen Grundsatzbeschluss gefasst und so die Erarbeitung eines umfassenden Klimaschutzplanes gestartet. Der 1. Teil des Klimaschutzplanes im Sinne einer Eröffnungsbilanz und eines Auftrages für die weitere Vorgangsweise sieht die Klimaneutralität im Grazer Stadtgebiet bis 2040 vor. Dieses ambitionierte Ziel wurde am 24. März 2022 einstimmig im Gemeinderat (GR) beschlossen.
Um die Grazer Klimaziele bis 2040 zu erreichen, braucht es einen Zielpfad, einen Klimaschutzplan. Dieser verlangt eine jährliche Reduktion der Produktions-basierten Treibhausgas-Emissionen um 10 %. Im Jahr 2040 verblieben theoretisch dadurch nur noch 1 Tonne CO₂ pro Grazer*in. Dieses CO₂ Pro-Kopf-Budget von einer Tonne entspricht z. B. einem Mittelstreckenflug von Graz nach Gran Canaria oder 5.000 bis 8.000 gefahrener Kilometer mit einem PKW.
Der Klimaschutzplan fungiert als Referenzrahmen für alle städtischen Strategien. Stadtentwicklung ist hier ein zentraler Schlüssel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Dabei gilt aktuell: 40 % der globalen CO2-Emissionen gehen auf das Konto der Baubranche.
Der Motivenbericht zum Gemeinderatsantrag „klimaorientierte Stadtentwicklung“ führt u. a. Folgendes aus:
Übergeordnet:
„Auch wenn dieser Zielpfad als ‚Minimalvariante‘ dargestellt wird, so bedarf es zu dessen Erreichung enormer Transformationen und Investitionen. Zu geringe Anstrengungen in den vergangenen Jahrzehnten haben nun den Zeit- und Handlungsdruck enorm verschärft. (…) Es gilt darüber hinaus jene Klimaschutzmaßnahmen zu priorisieren, welche auch soziale und gesellschaftliche Vorteile mit sich bringen."
Stadtentwicklung und Raumplanung:
„Die räumliche Verdichtung nach innen mit gleichzeitigem Schutz des Grüngürtels ist ein wichtiger Beitrag im Sinne des Klimaschutzes. (...) Ein attraktives Angebot für die aktive Mobilität und die Ausstattung an lebenswerten öffentlichen Räumen mit ausreichend Grünräumen inkl. Baumstandorten sind ein selbstverständlicher Bestandteil einer interdisziplinären Strategie für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Daher wird bei der Gestaltung des öffentlichen Raums diesen Aspekten besondere Priorität eingeräumt. Die aktive Auseinandersetzung mit den steigenden Herausforderungen des Klimaschutzes und des Klimawandels werden als Entwicklungsziele der Stadt Graz aufgenommen. (…) Die Entwicklungsziele für eine klimaorientierte Stadtentwicklung sind in Fachstrategien und Raumordnungsinstrumente aufzunehmen.
(…) Der öffentliche Raum ist das Wohnzimmer der Stadt. Seine Nutzung und sein Zustand sagen viel über eine Stadt aus. Das gehäufte Auftreten von Hitzewellen stellt für die Bevölkerung (…) ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar. Daher ist es eine wesentliche Zielsetzung, die Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Räumen trotz Klimawandel zu erhalten und zu verbessern. Eine engmaschige Anordnung von Baumpflanzungen kann den thermischen Komfort von Straßenzügen maßgeblich verbessern.“
Mobilität:
(…) „Die umgekehrte Verkehrspyramide priorisiert den Umweltverbund (Fußgänger:innen vor Radfahrer:innen vor dem Öffentlichen Verkehr) vor dem motorisierten Individualverkehr und stellt eine grundlegende Planungsprämisse dar. Daraus folgt eine Umverteilung des öffentlichen Raums zugunsten des Umweltverbundes (…)."
Besondere Erwähnung finden hier die Radoffensive und die im Sommer eingesetzte Fußverkehrsbeauftragte.
Grünräume und Freiflächen:
(…) "Bauliche Entwicklungen und Nachverdichtung der Kernräume ohne gleichzeitige Freiraumentwicklung führen zwangsläufig zu Lebensqualitätsverlust, nachteiligen sozialen Brennpunkten und Verschärfung der Auswirkungen des Klimawandels. Dies gilt es mit Nachdruck zu verhindern. Der Erhalt und die Sicherung von Grün- und Freiflächen, ausgestattet mit hoher Biodiversität und möglichst geeignet, um auch zukünftige Ansprüche einer städtischen Landwirtschaft mit einem hohen Grad an Eigenversorgung zu gewährleisten, muss (…) als wichtiges Ziel gelten. (…)
„Klimafitte“ Bäume stehen nicht nur als Synonym für eine lebenswerte Stadt, sondern sie fungieren auch als eine Art „Bio-Pumpe“. Neben den geeigneten Bodensubstraten als Speichervolumen für die zukünftige Regenwasserbewirtschaftung sind sie unverzichtbarer Teil des dualen Systems „Schwammstadt".
Energieversorgung:
„Um die notwendigen Dekarbonisierungsziele erreichen zu können, ist in den nächsten Jahren ein massiver Ausbau alternativer Energien mit einem enormen Flächenbedarf notwendig. Es führt daher kein Weg daran vorbei, dass Städte ihren Teil der Verantwortung für eine dekarbonisierte Stromproduktion übernehmen und massiv Flächen für PV-Anlagen mobilisieren."
Der entsprechende Grundsatzbeschluss lautet:
„1. Dem gegenständlichen Bericht wird zugestimmt.
2. Alle Abteilungen der Stadtbaudirektion und das Umweltamt werden beauftragt, ihre Planungs- und Umsetzungsschritte an den Zielsetzungen des Klimaschutzplanes der Stadt Graz sowie an dem gegenständlichen Bericht auszurichten.
3. Die Abteilungen der Stadtbaudirektion und das Umweltamt werden beauftragt, die dargelegten Ziele und Maßnahmen einer „Klimaorientierten Stadtentwicklung“ in den strategischen Planungsinstrumenten und Entwicklungszielen zu verankern und die einschlägigen Fachkonzepte, Sachprogramme und Arbeitsinstrumente anzupassen.
4. Die Abstimmung erfolgt jeweils interdisziplinär unter Einbeziehung der Fachabteilung und wird durch die Stadtbaudirektion als übergeordnete Stelle koordiniert.
5. Das Umweltamt wird beauftragt, sich aktiv in diesen strategischen Prozess einzubringen.“
Die Stadt hat einen eher allgemein formulierten Grundsatzbeschluss zur klimaorientierten Stadtentwicklung gefasst. Hinweise darauf, wie die klimaorientierte Stadtentwicklung ganz konkret aussehen wird, sowie eine Timeline sind leider nicht enthalten.
Umso gespannter werden die ersten sichtbaren Ergebnisse erwartet. Denn das Zeitfenster für gegensteuerndes Handeln ist sehr klein. Ein dringender Vorschlag muss benannt werden:
Für die „Agenda Bebauungsplanung“ würde eine konsequente Umsetzung der klimaorientierten Stadtentwicklung bedeuten, dass der öffentliche Straßenraum ab sofort immer mitzuplanen ist.
Im Moment argumentiert das Stadtplanungsamt noch, es dürfe den öffentlichen Raum nicht mitbehandeln!
Es muss in den Bebauungsplanverfahren anders als jetzt Vorsorge getroffen werden, sodass Gehsteige für die Forcierung des Zufußgehens im Sinne der umgekehrten Verkehrspyramide breit genug sind (die Mindestbreite ist dafür zu wenig) und Platz für durchgehende kühlende Baumreihen geschaffen wird. Darüber hinaus sind auch die notwendigen Abtretungsflächen vorzusehen bzw. der Anteil für den motorisierten Verkehr auf das unbedingt Notwendigste zurückzubauen. Die jetzt übliche nahezu 100%ige Unterbauung der Grundstücke mit Tiefgaragen und Keller wäre als Konsequenz des so gestalteten Grundsatzbeschlusses nicht mehr möglich.
Der Gemeinderat hat mit dem einstimmig beschlossenen Grundsatzbeschluss „Klimaorientierte Stadtentwicklung“ sich selbst die Verantwortung übertragen, alle Planungen der Stadt auf die Übereinstimmung mit der klimaorientierten Stadtentwicklung künftig eingehend zu überprüfen.
Eine sehr tolle Karte!
Aber:
„Stadtentwicklung und Raumplanungsziele“ stehen im Widerspruch zu „Grünräume und Freiflächen“
1.)
Rot gefärbt in der Karte: STÄDTSCHE WÄRMEINSELN und GRÜNDERZEITGÜRTEL MIT NOCH STARKER ÜBERHITZUNG
Das spüren wir doch jeden Sommer am eigenen Leib, wie werden die Verantwortlichen dem „NOCH“ entgegenwirken?
Man darf in diesen rot gefärbten Gebieten einfach nicht ständig verdichten (siehe die unzähligen BBPL und BBPL im Entwurf auf der Seite der Stadt Graz)
Auch gesunde Bäume fällen, aufgrund von Neubau, kann es dort nicht mehr geben. Da muss eben schleunigst ein Landesgesetz geändert werden oder auf Graz angepasst werden!
ALSO: in den Roten Gebieten auf der Karte:
Bausperre und ein Verbot gesunde Bäume zu fällen.
Weiters müssen dort täglich Entsiegelungen stattfinden.
2.)
Winde
Abends kommen von den Hängen spürbar Winde herunter, diese finde ich in der Karte nicht. Oder sind die GELBEN PFEILE verlorengegangen?
Danke Elisabeth K.-Lechner für das gute Resumée und den guten Kommentar
Ja, unterirdischen Versieglung stoppen (z.B. UNI-Tiefgarage vor Hauptgebäude KF Uni)
Ja der öffentliche Raum, auch jener im Bestand !!!, kann nicht vom Straßenamt gestaltet werden.
Ja Bebauungspläne müssen großflächig und auf diese klimarelevanten Ziele abgestimmt, erstellt werden.
Ja Durchwegungen und Gehsteigbreiten sind doch eigentlich selbstverständlich.
Weiters: Es kann nicht sein, dass die Holding Naherholungsgebiete vernichtet (Ferdinandshöhe am Rosenberg), dass Förster über die Parks entscheiden (falsche Widmunsgkategorien im FLÄWI). Die Stadt Graz muss sich für ihren Grünraum im Stadtgebiet zuständig fühlen und die Kompetenzen neu verteilen.
Wir wissen das und Vieles mehr alle schon lange, es muss sich endlich etwas verbessern, vielleicht ist dieser Wille nun da?
Wir hoffen...
Vizebürgermeisterstellvertret
Vizebürgermeisterstellvertreterin Judith Schwentner?
Redaktion bitte richtigstellen!
Antwort auf Vizebürgermeisterstellvertret von Tschavgova
Danke für den Hinweis. Haben
Danke für den Hinweis. Haben wir korrigiert.