Die weststeirische Marktgemeinde Ligist hat in der Gemeinderatssitzung vom 16.9.2014 den Beschluss gefasst, ein Familien-, Sport- und Freizeitzentrum in Ligist zu errichten. Dass für eine derart wichtige öffentliche Bauaufgabe kein Architekturwettbewerb durchgeführt wird, ist für die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten befremdlich.
Bettelbrief?!
Hat die ZT-Kammer es wirklich notwendig einen derartigen Bettelbrief zu schreiben?!
Und was soll bitte heißen:
"Darüberhinaus stellt sich uns die Frage ... überhaupt eine Direktvergabe der Generalplanerleistungen gemäß Vergabegesetz möglich ist"???
FRAGE STELLEN, ÜBERHAUPT und MÖGLICH!!!
Wenn man die Bausumme, m², bzw. weitere/andere Parameter kennt, kann man sehr wohl darauf zurückschließen, welches Verfahren lt. BVerG anzuwenden ist ... was soll das bitte???
Diese Außenwirkung ist mehr als nur unprofessionell !
Der richtige Adressat?
Sollte der Adressat dieses offenen Briefes nicht das Land Steiermark sein, das Fördermittel in der Höhe von 1,2 Millionen vergibt, ohne daran Bauqualität sichernde Bedingungen zu knüpfen? Wo, wenn nicht im Bereich des öffentlichen Bauens, hätte das Land Möglichkeiten und (Druck-)Mittel, die vielzitierten Steirischen Leitlinien zur Baukultur aus dem Status von Makulatur (Papier ist geduldig, aber allein auch wirkungslos) überzuführen in eine lebendige, ernstzunehmende Kultur des Handelns. Ein Bewusstsein für gebaute Qualität (und alles, was als Voraussetzung dazu führen kann) kann nur über Aufklärung, die mühsam und zeitaufwändig ist und einen langen Atem braucht, weil Erfolge nicht gleich verwertbar sind, und/oder über sanften Druck entstehen, z.B. über klare Vorgaben für Bedarfszuweisungen. Manchmal muss man Menschen zu ihrem Glück zwingen, sagt man, oder nicht? Einsicht und Stolz auf das Gute, baukulturell Wertvolle, stellt sich spätestens dann ein, wenn es öffentliche Anerkennung dafür gibt.
Die Voraussetzung für ein solches Handeln wäre allerdings, dass im Land ressortübergreifend agiert wird - konkret: dass auch die, die Förderungen im Sportbereich vergeben können, sich an Vorgaben und Richtlinien zur Förderung von Baukultur halten müssen genauso wie jene, die Bedarfszuweisungen für den Kindergartenbau entscheiden können und jene ..... Letztlich sind das alles Steuergelder, die die Verwaltung bestmöglich einzusetzen hat - im Auftrag der Steuerzahler, in unserem. Wir sind so daran gewöhnt, alles zu delegieren, dass wir auch Missstände kritiklos, zumindest ohne selbst tätig zu werden, akzeptieren.
Wenn die Standesvertretung ausschließlich die Gemeinde Ligist als Adressaten wählt für einen offenen Brief und eine Sache, die von einer ganz anderen Stelle aus besser gesteuert oder überhaupt gesteuert werden müsste, dann sollten sich die Architekten und Architektinnen dafür stark machen, dass ihre Berufsvertretung sich an die richtige Adresse wendet. dass sie dort protestiert und sich dafür engagiert, dass das Land in seinem Hoheitsbereich endlich Tatsachen schafft und nicht nur Makulatur, wie zuletzt in einem Enquetebericht, der seine "Fülle" vor allem über maßlos ausgedehnte biografische Daten/Aufzählungen der Beteiligten erhalten hat. Auch darüber hat niemand eine kritische Zeile verfasst - Selbstzufriedenheit beherrscht alles. Sachkritik wird nur als Nestbeschmutzung gesehen, ihr konstruktiver Wert vielleicht nicht erkannt, sicher aber nicht geschätzt. Argumentiert wird immer mit Sachzwängen. Deshalb bewegt sich hier auch kaum etwas. Gäbe es eine Breitenwirkung der nun schon in die Jahre gekommenen Baukulturellen Leitlinien, so müsste weder ein offener Brief an die Gemeinde Ligist noch einer an das Land verfasst werden.
Antwort auf Der richtige Adressat? von Karin Tschavgova
Briefkopf !
Sehr geehrte Frau Tschavgova,
der offene Brief richtete sich an die Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Ligist sowie an die Mitglieder der Stmk. Landesregierung (siehe Briefkopf !).
Antwort auf Briefkopf ! von Armin Haghirian
hallo armin ! gibts ausser
hallo armin !
gibts ausser dem brief noch andere aktivitäten seitens der berufsvertretung ?
mit derm ergebnis gleisdorf müsste doch der rücken gestärkt, sein und man beim land, also geldgeber, vielleicht doch eine offenes ohr finden.
gibts reaktionen deitens des gemeidnerates oder der landesregierung ?
Antwort auf Briefkopf ! von Armin Haghirian
Hallo Wolfgang !
Hallo Wolfgang,
in Bezug auf das Sportzentrum Ligist gibt es bis jetzt keine Reaktionen der Adressaten. Leider haben wir in diesem Fall – im Gegensatz zu Gleisdorf – nur das Protokoll der Gemeinderatssitzung und das heißt wir haben keine weiteren Informationen über die Größe und den Umfang des Projekts. Es wird aber von der Kammer weiter nachgefragt, eine entsprechende Aussage von Seiten der Gemeinde ist noch ausständig.
In Bezug auf die Schule in Bad Aussee haben wir einen Brief des Bauabteilungsleiters der Gemeinde erhalten, in dem er uns mitteilt, dass alle Schritte mit dem Land abgestimmt worden sind.
Es wird von unserer Seite immer wieder das Gespräch mit den Entscheidungsträgern gesucht und ausnahmslos finden unsere Anliegen eine breite Zustimmung. Es herrscht auf allen Seiten ein breiter Konsens über die Vorteile von Architekturwettbewerben, doch leider war es das auch schon. Dem Zustimmen und Umsetzten von baukünstlerischen Leitlinien der Landesregierung steht meistens die pekuniäre Einstellung des Gemeinderats im Weg. Nachdem das Geld vom Land freigegeben wurde, gibt es keine Vorgaben mehr über die Art der Verwendung. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für einen Bürgermeistern einen Wettbewerb abzuhalten bzw. ein Architekturbüro mit der Planung zu beauftragen. Es gibt nur die gesetzliche Verpflichtung ab einem bestimmten Schwellenwert zumindest ein Verhandlungsverfahren abzuhalten. Aber da du dich im Bundesvergabegesetz gut auskennst, wirst du das ja alles wissen.
Die Sinnhaftigkeit von offenen Briefen wird nicht von allen Mitgliedern geteilt. Ich glaube aber, dass es eine Möglichkeit ist, das Augenmerk immer wieder auf diese unhaltbare Situation zu lenken.
Was wir auf jeden Fall wissen, ist das ein offener Brief über ein Verfahren (Bad Aussee, Batteriezentrum,…), das in Bezug auf das gewählte Verfahren nicht unsere Zustimmung findet, der Anzahl der teilnehmenden Kollegenschaft keinen Abbruch tut.
Antwort auf Hallo Wolfgang ! von Armin Haghirian
Man wundert sich ....
Lieber Armin,
Man wundert sich über die Aussage:
"Leider haben wir in diesem Fall – im Gegensatz zu Gleisdorf – nur das Protokoll der Gemeinderatssitzung und das heißt wir haben keine weiteren Informationen über die Größe und den Umfang des Projekts."
Man braucht nur mal kurz im Internet zu Recherchieren und hat die Aussage:
Das Land übernimmt 60 Prozent der Errichtungskosten, also die 1,2 Millionen Euro, von insgesamt rund zwei Millionen Euro.
Umfang: Das Sportzentrum soll auf dem drei Hektar großen Grundstück errichtet werden. Neben zwei Fußballplätzen sind ein Fun-Court für Jugendliche, ein rund ein Kilometer langer Fitnessparcours, ein Spielplatz und eine Stockanlage geplant. (stand sogar schon 12.11.2014 in der Kleinen Zeitung)
Lageplan ... Auflösung ist zwar nicht so gut, aber kann mit darüber auch die bebaute Fläche abschätzen und die PKW-Flächen, bzw. befestigten Flächen eruieren ...
http://www.artivo.at/de-familien__und_freizeitzentrum_ligist-70.html
Zudem handelt es sich hierbei um Fördergelder/Steuergelder und somit ist das Land verpflichtet Auskunft zu geben ... und das Land hat wohl alle Projektunterlagen - Hartnäckigkeit braucht man halt auch ... ansonst hätte ich bisher nie über irgendwas schreiben können ... und übrigens gibt es auch immer Anrainer ... man muss halt a bisserl mit Leute reden ...
LG Petra