04/04/2017

Wohnbau-Wettbewerb Kalsdorf
Zweistufiger, steiermarkweit offener Wettbewerb der ÖWGes.

Registrierung bis 14.04.2017

Ausloberin

ÖWGes, Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H.

Wettbewerbsbetreuung
ÖWGes, Frau Ing. Elfriede Teubenbacher

Vorprüfung

Architekt Dipl.-Ing. Dr.techn. Roland Heyszl

04/04/2017

Kalsdorf > Screenshot kalsdorfbeigraz.at

Die ÖWGes lobt einen zweistufigen, steiermarkweit offenen Wettbewerb zur Erlangung von Bebauungsvorschlägen für einen geförderten Geschoßwohnbau in Kalsdorf bei Graz aus.

Termine


Registrierung
3. April 2017 bis Freitag, 14. April 2017, 12.00 Uhr unter: wettbewerb.kalsdorf@oewg.at
InteressentInnen müssen sich per E-Mail unter der oben genannten Adresse mittels ausgefülltem Registrierungsblatt für die Teilnahme am Wettbewerb registrieren. Von allen registrierten InteressentInnen wird die Befugnis (aufrecht oder ruhend) lt. Mitgliederverzeichnis der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten vorausgesetzt.

Ausgabe der Arbeitsunterlagen
Alle Unterlagen stehen ab Dienstag, 18.04.2017, im Online-ÖWG-Portal zur Verfügung. Die Zugangsdaten für den Downloadbereich werden den registrierten TeilnehmerInnen übermittelt.

Örtliche Besichtigung
26. April 2017, 14.30 Uhr, direkt am Grundstück
Abgabe

Abgabe Pläne/Modell
1. Stufe: 3. Juli 2017, 14.00 Uhr
Modell 1. Stufe: 10. Juli 2017, 14.00 Uhr
Pläne 2. Stufe: 16. Oktober 2017, 14.00 Uhr
Modell 2. Stufe: 23. Oktober 2017, 14.00 Uhr

Teilnahmeberechtigung
ArchitektInnen mit aufrechter oder ruhender Befugnis gem. Ziviltechnikergesetz idgF. 
- Ziviltechniker-Gesellschaften des Fachgebietes Architektur 
- Die ArchitektInnen und die Ziviltechniker-Gesellschaften müssen ihren Kanzleisitz bzw. Wohnsitz (bei ruhender Befugnis) in der Steiermark haben.
Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Registrierung des Wettbewerbsprojektes gegeben sein.
Jede/jeder WB-Teilnehmende ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen (Varianten sind nicht zugelassen). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen die/der VerfasserIn beteiligt ist, nach sich.
Für sämtliche am Projekt beteiligte Personen gelten die Regeln zur vertraulichen Behandlung der Unterlagen und Geheimhaltungspflicht als vereinbart.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit maximal einem Büro (nur mit einem Büro mit Kanzleisitz in der Steiermark) ist zulässig, beide PartnerInnen der Arbeitsgemeinschaft müssen jedoch die Teilnahmeberechtigung besitzen.
MitarbeiterInnen von TeilnehmerInnen oder Fachleute, die am Zustandekommen des Entwurfes mitgewirkt haben, können genannt werden und werden von der auslobenden Stelle bei Veröffentlichung angeführt

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