11/01/2023

Mit 1.1.2023 gilt ein veränderter Kollektivvertrag für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen).
Details dazu finden sich unter unterstehendem Link und auf den Homepages der ZT Kammern.

11/01/2023
©: Redaktion GAT

Mit 1.1.2023 gilt ein veränderter Kollektivvertrag für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen), der im November vergangenen Jahres zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und der Gewerkschaft der Privatangestellten vereinbart wurde.

Demnach werden mit 1. Januar 2023
- kollektivvertragliche Mindestgehälter um 4,5 % plus einem monatlichen Fixbetrag von € 85,- erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
- Lehrlingsentschädigungen um 7,8 % erhöht und erfahren eine kaufmännische Rundung auf ganze Euro.
- sämtliche Zulagen und das Trennungsgeld um 7,5 % erhöht und eine kaufmännische Rundung auf zehntel Euro vereinbart.
 
Außerdem bleibt die Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen (bezogen auf den Kollektivvertrag) bestehen.

Eine vollständige Übersicht über die Änderungen im Kollektivvertrag finden Sie auf der Homepage der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen | Arch+Ing.

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