Bis September 2023 befand sich die Novellierung des Grazer Stadtentwicklungskonzepts in Auflage. Neuerungen des STEK ziehen ebensolche im Flächenwidmungsplan nach sich, der aktuell bis 8.3.2024 öffentlicht aufliegt.
Laut Verordnung des Grazer Gemeinderats vom 14.12.2023 wird „zur Sicherung der geplanten Ausweisungen und Festlegungen im Auflagebeschluss zum 4.08 Stadtentwicklungskonzepts der Landeshauptstadt Graz, für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Graz eine Bausperre erlassen“.
Bis die Novellierung gesetzlich bindend wird, gilt also für neue Bauverfahren eine entsprechende Bausperre, die vermeiden soll, dass Bewilligungen Aspekte des neuen STEKs und der novellierten Flächenwidmung ignorieren, ihnen widersprechen oder in Zukunft deren Umsetzung entgegenstehen.
So gilt seit dem 30.12.2023 für Neuanträge, dass sich diese nach den Anforderungen richten müssen, die in der Novellierung des STEKs und des Flächenwidmungsplans verzeichnet sind. Bis zur Bestätigung der Novellierung sind behördliche Bewilligungen, die den neuen Zielen, Leitbildern und Widmungen widersprechen, nicht zulässig.Ausgenommen von der Bausperre, sind bereits laufende Verfahren.
Bis Ende der Auflage des geänderten Flächenwidmungsplans sind die vorgesehenen Neuerungen während der Amtsstunden im Magistrat Graz, Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 6. Stock einsehbar.
Einwendungen, die gegen die Neuerungen des Flächenwidmungsplans 4.08 sprechen, können bis 8.3.2024 entweder schriftlich per E-Mail@, per Post an Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8011 Graz oder über ein digitales Formular online eingebracht werden.
Weitere Informationen zur Bausperre:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10334725/7765198/Bausperreverordnung.ht…
Weitere Informationen zur Novellierung des STEKs:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10250025/7758015/Stadtentwicklungskonze…
und zur Novellierung des Flächenwidmungsplans 4.08:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10314827/7758090/Flaechenwidmungsplan_A…