Die Deponieverordnung 2008 aus der Sicht des Planers
Die Abfallwirtschaftsgesetze und erlassenen Verordnungen sind in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden.
Mit BGBl. II Nr. 39 / 2008 wurde die neue Verordnung über Deponien (Deponieverordnung 2008) kundgemacht, welche nun seit 1. März 2008 in Kraft und ab diesem Zeitpunkt für alle neu zu genehmigenden Deponien anzuwenden ist.
Aber auch für bestehende Deponien forderte diese Verordnung eine schrittweise Anpassung in wesentlichen Teilen bis
1. Juli 2009. Mit BGBl. Nr. 178 / 2010 erfolgte die Novellierung der Bestimmungen über die Sicherstellungen, welche mit 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist.
Die wesentlichen Änderungen durch die Novelle betreffen vor allem folgende Bereiche:
• Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten, ab wann Aufzeichnungen elektronisch zu führen und Meldungen
elektronisch über das Register abzugeben sind
• Änderungen im Abfallannahmeverfahren und in der Eingangskontrolle
• Neue Pflichten der Deponieaufsicht
• Anpassung der finanziellen Sicherstellungen
Wir laden daher alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und technischen Büros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Entsorgungsunternehmen und Deponiebetreiber sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
- Kategorie:
- Seminar
- Veranstaltungsort:
- Großer Saal der Landesbuchhaltung
- Burggasse 13/1
- 8010 Graz
- steiermark
- Veranstalter:
- Ziviltechniker-Forum / Amt der Stmk. Landesregierung Abteilung 19 D
- Adresse:
- Schönaugasse 7/3
8010 Graz
- Ansprechpartner:
- Mag. Pia Frühwirt
- Telefon:
- 0316 / 81 18 02 - 28
- Fax:
- 0316 / 81 18 02 - 5
- Email:
- zt-forum@arching.at
- Preis:
- EURO 190,00 (exkl. 10 % MWSt.)
- Zusatzinformationen:
- EURO 152,00 (exkl. 10 % MWSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 95,00 (exkl. 10 % MWSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
In diesem Betrag sind die Teilnahme am Seminar, die Seminarunterlagen sowie die Bewirtung während der Pause enthalten.Anmeldeschluss: 10. Jänner 2011
Aufgrund einer pauschalen Kostenbeteiligung der FA 19 D / Abfall- und Stoffflusswirtschaft des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung können max. 10 Beamte des Landes Steiermark ohne Entrichtung einer individuellen Seminargebühr teilnehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen
mehr entgegengenommen bzw. Mehrfachnennungen von einzelnen Dienststellen nicht berücksichtigt werden können.
Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.