Mit 1. März 2016 trat die sogenannte kleine Novelle des Bundesvergabegesetzes in Österreich in Kraft. Neben Regelungen zur Bekämpfung von Sozial- und Lohndumping gehen damit auch Änderungen einher, welche die Wende vom Billigstbieter- zum Bestbieterprinzip vorsehen. So begrüßenswert dies scheint, stellt sich bei näherer Betrachtung dieser neuen Rahmenbedingungen allerdings die Frage, wie das Bestbieterprinzip hinsichtlich nachhaltiger Kriterien in der Praxis des Planens und Bauens durch AuftraggeberInnen umgesetzt wird.
_ Wie können Kriterien für Nachhaltigkeit aussehen und welche Rolle spielen Lebenszyklusanalysen dabei?
_ Wie werden Aspekte der Nachhaltigkeit, die den Entwurf betreffen, verstärkt in die Juryarbeit integriert?
_ Wie wirkt sich die Novelle der Vergaberechtlinie auf die Rolle der PlanerInnen im Planungs- und Bauprozess aus?
_ Wie schätzen ExpertInnen die Auswirkungen der Novelle ein?
Diesen und weiteren Fragen gehen VertreterInnen aus Verwaltung, öffentlichem Sektor, Planung und Recht nach.
Am Podium
_ OR DI (FH) Mag. Hermann Primig, MBA Rechnungshof, Sektion 4, Leiter der Abteilung für Bauangelegenheiten
_ DI Wolfgang Gleissner, GF der BIG
_ Arch. DI Hemma Fasch, fasch&fuchs.architekten
_ Dr. Helmut Moser, BMBF, Gruppenleiter Sektion III/A
DI Walter Chramosta, Moderation
Impulsstatements
_ Arch. DI Ursula Schneider, Vorsitzende des Ausschusses für Nachhaltiges Bauen, bAIK
_ Dr. Christian Fink, Rechtsanwalt und Experte für Vergaberecht
Anmeldung
www.arching.at/podiumsdiskussion
Eintritt frei
Abschließend
Get-together