09/01/2012
09/01/2012

In Gesprächen mit Vertretern des Büro Landesrat SEITINGER, der Abteilung 15 des Amtes der Stmk. Landesregierung und den Gemeinnützigen Bauvereinigungen - Landesgruppe Steiermark konnte nachfolgende Änderung der Honorarbemessungsgrundlagen für ArchitektInnen- und StatikerInnenleistungen für Projekten, deren Abwicklung nach dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz erfolgt, erreicht werden.

Ab 1.1.2012 wurde folgende Neuregelung festgelegt:

Öko-Punkte:
Die ersten sechs Ökopunkte werden nicht honorarwirksam, alle weiteren Ökopunkte werden honorarwirksam, das bedeutet ab dem 7. Ökopunkt werden Euro 10,--/m2 mehr berücksichtigt.

Studenten- oder Pflegeheime:
Bei Planungen von Studenten- oder Pflegeheimen im Rahmen der Wohnbauförderung wird der Schwierigkeitsgrad Klasse 6 lt. HOA (bisher Klasse 5) akzeptiert.

Indexanpassung
Die Honorarbemessungsgrundlage für Planung, Bauleitung, Bauverwaltung, Bau- und Planungs-koordination, sowie für die statische Berechnung wird um 10 % erhöht.

Entgeltrichtlinienverordnung
Alle Leistungen der Gemeinnützigen Bauvereinigungen für Planung, Bauleitung sowie Bau- und Planungskoordination sind mit einem Nachlass von 10 % zu versehen. Der Eigenleistungsanteil der Gemeinnützigen Bauvereinigungen bei Fremdbeauftragung für die lt. HOA festgelegten Eigenleistungen bis zur Einreichplanung soll maximal 5 % betragen.

Bei einer Gesamtbeauftragung sollte der Eigenleistungsanteil maximal 15 % (- 5 % bei Einreichung, - 3 % bei Ausführungsplanung, - 2 % bei Kostenermittlungsgrundlagen, - 5 % geschäftliche Oberleitung) betragen.

Für diese von den Gemeinnützigen Bauvereinigungen erbrachten Leistungen gilt ebenfalls der Nachlass in der Höhe von 10 %. Die Abzüge sind jedoch nicht als versteckter Nachlass zu sehen, sondern nur dann gerechtfertigt, wenn dafür von den Gemeinnützigen Bauvereinigungen die entsprechenden Arbeiten auch tatsächlich geleistet werden.

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