17/10/2009
17/10/2009

1 Stelle eines/einer Universitätsassistenten/Universitätsassistentin für 5 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Dezember 2009, am Institut für Städtebau, TU Graz.

Aufnahmebedingungen: Absolvent/in der Studienrichtung Architektur.
Gewünschte Qualifikationen: Erfolgreiche Studienarbeiten und/oder Praxis im Gebiet des Städtebaus und der Raumordnung. Didaktische Eignung und Bereitschaft zur Mitwirkung und Betreuung von Lehrveranstaltungen. Bereitschaft zu Dissertationsarbeit und zur Mitarbeit an Forschungsprojekten des Instituts.

Ende der Bewerbungsfrist: 28. Oktober 2009
Kennzahl: 100/2009/04

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den
Dekan der Fakultät für Architektur
VProf. dipl.Arch. Dr.sc. ETH Urs Leonhard Hirschberg
Rechbauerstraße 12/I,
A-8010 Graz
zu richten.

Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Allgemeine Voraussetzungen:

1. Unbescholtenheit
2. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen.
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden abgeschlossenen Universitätsstudiums. Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Aufgrund des Frauenförderungsplanes der Technischen Universität Graz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes, solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten an der Technischen Universität Graz mindestens 40% beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

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