Statt einer politisch motivierten Neubesetzung ohne transparente Kriterien, wie in der Steiermark geschehen, wird hier die eigene Kulturstrategie mit demokratischer Ausrichtung seit Jahren umgesetzt. Die explizite Wahl des Landeskulturbeirats für die Funktionsperiode 2025 bis 2029 findet von 17. bis 26. Juni 2025 statt. Insgesamt werden 13 Mitglieder des LKB gewählt, sieben weitere werden durch die Landesregierung benannt. „Alle Kulturinteressierten sind eingeladen, sich als Kandidat/Kandidatin zu bewerben“, ist auf der Ausschreibung zur Neuwahl zu lesen.
Der amtierende Landeskulturbeirat sah seine Arbeit im Dienst der Gesellschaft. „Kunst und Kultur setzen Impulse in unserer Gesellschaft und wirken auf unser Zusammenleben.“ Und gerade in Zeiten mit engeren Budgets oder größeren Herausforderungen sind die Kultur und deren Förderung auf einen zeitgemäß agierenden Beirat angewiesen. So setzte das Missionstatement des LKB der Amtsperiode 2021-2025 auch auf Veränderung und Stärkung der Partizipation: „Für ein zeitgemäßes Kulturleben braucht es vielerlei: neue ästhetische Ausdrucksformen sowie die Überprüfung etablierter Genres, die Stärkung von Partizipation, Inklusion und Diversität, innovative Wege in der Kulturvermittlung sowie adäquate Rahmenbedingungen für Kulturtätige." Die angesprochenen Rahmenbedingungen seien im Licht globaler Zusammenhänge zu betrachten, „Gleichzeitig finden globale Umwälzungen und Krisen Resonanz im regionalen kulturellen Leben und stellen es vor große Herausforderungen. Für die Kulturpolitik des Landes Salzburg bedeutet das, sich mit den sich ändernden Verhältnissen auseinanderzusetzen sowie ihre strategischen Ziele und die daraus abgeleitete Förderpolitik laufend damit in Einklang zu bringen.“
Die Möglichkeiten des Beirats sind weitreichend, beziehen sich auf rechtliche und förderrechtliche Ebenen in kulturellen Bereichen und darüber hinaus kann der Beirat alle Angelegenheiten des Kunst- und Kulturlebens im Land Salzburg von sich aus zum Gegenstand seiner Beratungen machen. Zudem liegt u. a. das Benennen von Juroren, Begleiten von Begutachterverfahren, die Erlassung von Änderungen im Förderwesen und Stellungnahme zu Großförderungen im Aufgabenbereich des Beirats. Er ist auf diese Art und Weise gestaltend im Sinne seiner beratenden Funktion tätig und agiert als Schnittstelle zwischen Kulturschaffenden und Landesregierung.