06/06/2012
06/06/2012

In Oberösterreich werden das Bautechnikgesetz neu verfasst und die Bauordnung novelliert. Nun sind alle österreichischen BürgerInnen eingeladen, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen.

Einreichfrist: 18. Juni 2012

Reform des OÖ Bautechnikgesetz 2012
Um österreichweit eine Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften zu erleichtern, werden die OIB-Richtlinien des Österreichischen Institutes für Bautechnik Grundlage des völlig überarbeiteten Bautechnikgesetzes. Geändert werden unter anderem Brandschutzvorschriften für Bauten aus Holz und die Abstandsvorschriften der Schutzdächer. Des Weiteren erfolgt eine „Anpassung an den harmonisierten Standard“ bei der Barrierefreiheit. Unter diesen Begriff fällt auch die Zurücknahme von sehr kostenintensiven Maßnahmen.

OÖ Bauordnungs-Novelle 2012
Die Bauordnung wird nicht nur an die Änderungen des Bautechnikgesetztes angepasst. Geplant sind unter anderem zusätzlich die Einschränkung der Bewilligungspflicht bei Änderung des Verwendungszweckes, Erleichterungen bei der Baufreistellung und Änderungen im Bereich der Anzeigepflicht. So muss die Errichtung von Parabolantennen nicht mehr angezeigt werden. Bei Windkraft- und Photovoltaikanlagen soll dies in Zukunft aber verpflichtend werden.

Jeder kann Vorschläge einbringen!
Diese Gesetzesänderungen haben eine hohe Relevanz für den Alltag und den Wohntraum vieler OberösterreicherInnen. Daher hat das Land OÖ beschlossen, nicht nur die üblichen Stellungnahmen der Interessensverbände und Kammern einzuholen. Vielmehr ermöglicht das Land es allen BürgerInnen, eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abzugeben.
Wie schon bei vorangegangenen Baurechtsänderungen wurde dieses in der OÖ Landesverfassung verankerte Verfahren auf Antrag des Landeshauptmanns von der Landesregierung beschlossen.

Mitbestimmung in Oberösterreich möglich?
Die Stellungnahmen werden systematisiert und von einem Unterausschuss des Landtages in das Gesetz eingearbeitet. Zu hoffen bleibt, dass diese Form der Mitbestimmung auch angenommen wird und dass nicht bei der Kategorisierung der Stellungnahmen gute Vorschläge zu weit reduziert werden oder dem politischen Verhandlungsprozess zum Opfer fallen. Jedenfalls zeigt die breite Veröffentlichung in vielen Printmedien, dass es dem Land OÖ wirklich wichtig ist, die Bürger an der Mitgestaltung dieser Gesetze zu beteiligen.

Die Entwürfe können unter T +43 (0)732/7720-11130 beim Bürgerservice des Landes Oberösterreich angefordert oder heruntergeladen werden:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-87687505-EA6AB104...
Die Stellungnahmen können bis zum 18. Juni 2012 beim Land OÖ abgegeben oder per eMail an buergerservice@ooe.gv.at geschickt werden.

Verfasser/in:
Angelina Morhart-Harich, Bericht
Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
GAT+