• Der Auslobungstext legt das Verfahren eindeutig fest: in formaler Hinsicht durch die Wettbewerbsordnung der Bundeskammer in der geltenden Fassung, in inhaltlicher Hinsicht durch eine umfassende Beschreibung der Aufgabenstellung.
• Die Anonymität der Teilnehmer vor dem Preisgericht wird bis nach dessen Entscheidung zugesichert.
• Das Preisgericht wird zum Zeitpunkt der Bekanntmachung vollständig benannt. Die Zahl der Fachpreisrichter kann im Ausnahmefall auch nur ein Drittel des Preisgerichtes betragen. Die Kammer muss die Möglichkeit erhalten, Preisrichter in geeigneter Anzahl zu nennen.
• Die Wettbewerbsarbeit wird durch an die Preisränge gebundene Preisgelder abgegolten.
• Die Absichterklärung/das Auftragsversprechen legt Art, Umfang und Zeitrahmen der
Leistungserbringung fest.
• Das Kolloquium und die Besichtigung des Wettbewerbsortes sind unbedingt notwendig – außer es gibt eine plausible Erklärung des Auslobers auf eine Besichtigung verzichten zu können.
Mitglieder des Ausschusses "Wettbewerbe und Vergabewesen" der Bundessektion Architekten
Arch. Dipl.Ing. Wolfgang FEYFERLIK (Vorsitzender)
Arch. Dipl.Ing. Christian AULINGER
Arch. Dipl.Ing. Helmut DIETRICH
Arch. Mag.arch. Georg DRIENDL
Arch. Dipl.Ing. Hans Christian HIRL
Arch. Dipl.Ing. Georg HUBER
Arch. Dipl.Ing. Andreas LICHTBLAU
Arch. Dipl.Ing. Viktor MARSCHALEK
Arch. Dipl.Ing. Reinhold WETSCHKO
Arch. Dipl.Ing. Erich WUCHERER