24/05/2011
24/05/2011

Siegerprojekt des Wettbewerbs "Gesellschaft und Ökoligie. Generationen Wohnen Gleisdorf 2008, Schaubild. Planung: Arch. DI Manfred Wolff-Plottegg

Siegerprojekt des Wettbewerbs "Gesellschaft und Ökoligie. Generationen Wohnen Gleisdorf 2008, Schaubild Zugang West, Volksbank. Planung: Arch. DI Manfred Wolff-Plottegg

Siegerprojekt des Wettbewerbs "Gesellschaft und Ökoligie. Generationen Wohnen Gleisdorf 2008, Schnitt. Planung: Arch. DI Manfred Wolff-Plottegg

Wohnungstypen, Wettbewerbsstufe 2. Planung: Arch. DI Manfred Wolf-Plottegg, Graz.

Wohnungstypen, Wettbewerbsstufe 1. Planung: Arch. DI Manfred Wolf-Plottegg, Graz.

Einreichplan, Grundriss Erdgeschoß. Plaung: Arch. DI Manfred Wolff-Plottegg, Graz. (Alle Einreichpläne in höhere Auflösung siehe im Anhang)

Einreichplan, Grundriss 1. Obergeschoß. Planung: Arch. DI Manfred Wolff-Plottegg, Graz

Einreichplan, Grundriss 2. Obergeschoß. Planung: Arch. DI Manfred Wolff-Plottegg, Graz

Einreichplan, Grundriss 3. Obergeschoß, Dachgärten. Planung: Arch. DI Manfred Wolff-Plottegg, Graz

Grundriss Tiefgarage Vorentwurf. Planung: Arch. DI Manfred Wolff-Plottegg, Graz

Grundriss Tiefgarage, Einreichplanung. Planung: Arch. DI Manfred Wolff-Plottegg, Graz

Der Weg vom Entwurf bis zur Realisierung eines Bauprojektes ist geprägt von unzähligen Entscheidungen. Im Zuge der Ausführungs- und Detailplanung stellen sich finanzielle, technische und gestalterische Fragen, welche von BauherrInnen und PlanerInnen zu treffen sind. Im Idealfall entspricht das fertige Bauwerk schließlich dem ursprünglichen Entwurf und den Vorstellungen sowohl der ArchitektInnen als auch der BauherrInnen. Wer die Ergebnisse von Architekturwettbewerben regelmäßig verfolgt, wird feststellen, dass es häufig nicht gelingt, die Entwurfsidee bis zur Fertigstellung aufrechtzuerhalten.

Die Gründe für gravierende Widersprüche zwischen Entwürfen und Realisierungen sind unterschiedlicher Natur. Häufig sind die Ziele zu hoch gesteckt oder ungenau definiert, das kann am Unwillen der BauherrInnen oder an der Inkonsequenz der ArchitektInnen liegen oder schlichtweg am fehlenden Budget. Im besten Fall finden PlanerInnen und BauherrInnen gemeinsam die besten Kompromisse, um die wesentlichen Qualitäten eines Projektes umzusetzen – im schlechtesten Fall scheitert die Kommunikation zwischen den beiden Parteien.

Im Fall des Wohnbauprojektes „Generationen Wohnen Gleisdorf“ haben die beiden Initiativen Artimage und Europan Österreich im Jahr 2007 mit finanzieller Unterstützung des Landes Steiermark in der Höhe von 125.000 Euro (Redaktion GAT kolportierte fälschlicherweise 230.000 Euro; Anm. d. Red.) einen zweistufigen Wettbewerb ausgelobt, welcher Basis für ein herausragendes und innovatives Projekt sein sollte (GAT berichtete). Eine prominent besetze Jury kürte 2008 den Entwurf von Architekt Univ. Prof. DI Manfred Wolff-Plottegg einstimmig zum Wettbewerbssieger. Ziel war es, einen Wohnbau zu realisieren, der als Pilotprojekt hinsichtlich sozialer und ökologischer Aspekte neue Impulse setzt. Dem Projekt von Wolff-Plottegg wurde im Juryprotokoll der zweiten Stufe attestiert, es enthalte in seiner „eleganten Unaufwendigkeit ‚kein Gramm Fett’ und suggeriere ein hohes Entwicklungspotential für die Umsetzung, die der Entfaltung von Möglichkeiten und nicht dem Abspecken der Qualitäten verpflichtet wäre.“

Umso mehr verwundert es, dass Wolff-Plottegg sich äußerst enttäuscht zu dem Projekt äußert und die ausschlaggebenden Qualitäten des Entwurfes in der geplanten Realisierung vermisst. Konkret wirft Wolff-Plottegg der ÖWG Wohnbau und der Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal vor, keine Kompromisse angestrebt zu haben, sondern durch ihre Vorgaben jegliche Innovation des Projektes zunichtegemacht zu haben. So sei im Wettbewerbsprojekt die Flexibilität der Wohnungsgrößen während der Planungsphase, der Bauphase und der Nutzungsdauer von Bedeutung gewesen, werde nun aber durch massive Wohnungstrennwände nicht ermöglicht. Die Tiefgarage werde, anders als von ihm vorgeschlagen, bei der gleichen Anzahl der Stellplätze deutlich größer ausgeführt als nötig. Zusätzlich eingeführte Treppenhäuser sollen ermöglichen, dass von jedem Baukörper aus, ohne Benutzung der verbindenden Brücken, das Untergeschoss erreicht werden kann.
Auch die geplanten, gemeinsam genutzten und öffentlichen Flächen im Erdgeschossbereich (Restaurant, Gemeinschaftsräume, Eltern-Kind-Zentrum etc.) würden nicht oder nur stark eingeschränkt realisiert werden. Nachdem Wolff-Plottegg die Einreichplanung finalisierte und der Baubescheid am 29.09.2010 erging, wurde er nicht mehr für weitere Planungen beauftragt.

Die Vertreter der beiden Wohnbaugenossenschaften Bmst. Ing. Johann Frank (ÖWG Wohnbau) sowie DI Erich Feix (Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal) führen das vor allem auf das Scheitern der Kommunikation mit Wolff-Plottegg zurück. Man sei bemüht gewesen, das Wettbewerbsprojekt gemeinsam mit dem Architekten an die Vorgaben von Mietrechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz und Wohnbauförderungsgesetz anzupassen.
Die Flexibilität von Wohnungsgrößen sei gänzlich unrealistisch, da für WohnungskäuferInnen und MieterInnen kein Bedarf an nachträglicher Änderung der Wohnungsgröße bestünde bzw. die Wahrscheinlichkeit gering sei, dass der angrenzende Nachbar kooperiere.
Auch die Änderung der Tiefgaragenplanung können Frank und Feix begründen. Ein Bodengutachten würde belegen, dass der Untergrund unter den Baukörpern nicht tragfähig sei, eine kleinere Ausführung der Garage also kaum Einsparungen brächte. Die Unterkellerung des gesamten Bereiches würde sowohl statische Vorteile bringen als auch die Wege verkürzen und den Komfort der NutzerInnen erhöhen.
DI Johann Tatzl, der Leiter des Technischen Referates der Abteilung Wohnbauförderung des Landes Steiermark, wurde mit der Prüfung der Varianten und Möglichkeiten beauftragt. In seiner Stellungnahme vergleicht er die Kosten für die Verglasung der Brücken sowie die statischen Maßnahmen im Bodenbereich mit den Kosten der zusätzlichen Unterkellerung und zusätzlicher Treppenhäuser. Die Vergrößerung der Garage würde unter diesen Gesichtspunkten 40.000 Euro mehr kosten, dafür aber deutliche Vorteile bringen. (Stellungnahme siehe im Anhang.)

Betreffend die Einbindung zusätzlicher NutzerInnen verweisen die Vertreter der Wohnbaugenossenschaften auf intensive Bemühungen, Gastronomen, Bäckereien sowie ein Eltern-Kind-Zentrum in das Projekt zu integrieren. Trotz des zentrumsnahen Standortes konnten keine adäquaten BetreiberInnen gefunden werden. Derzeit hoffe man, die „Chance B“ als soziale Initiative in dem Komplex unterzubringen. Ein Gemeinschaftsraum wird in der Volksbank integriert, was den Vorteil hat, dass diese als „Betreiber“ Verantwortung für den Raum übernimmt. Die der Gastronomie gewidmeten Flächen würden im Erdgeschoss unbebaut bleiben, um eine nachträgliche Erweiterung zu ermöglichen.
Mit der weiterführenden Ausführungsplanung wurde das Architekturbüro Frei & Wurzrainer beauftragt.

Eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Gelingen herausragender Bauprojekte ist die klare Definition der Bedürfnisse und Ziele des Bauvorhabens im Vorfeld der Planung. Dieser Prozess scheint im Fall des Projektes „Generationen Wohnen Gleisdorf“ gescheitert zu sein. Die ehrgeizigen Intentionen der Wettbewerbsauslobung wurden nicht ausreichend mit den pragmatischen Vorgaben der Wohnbaugenossenschaften und den örtlichen Gegebenheiten am ausgewählten Grundstück abgeglichen. Das redliche Bemühen der Wohnbaugenossenschaften, im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden gesetzlichen und finanziellen Mittel das Projekt möglichst komplett umzusetzen, wird nun zu einem Wohnbau führen, welcher einige der in der Wettbewerbsausschreibung angestrebten Innovationen vermissen lassen wird.

Verfasser/in:
Martin Brischnik, Bericht
feyferlik

Wann werden wir endlich kapieren, dass pilotprojekte auch ausnahmen in den regelwerken brauchen, das war die kritik des wettbewerbausschusses anno dazumal als das projekt in der vorbereitungsphase war und man wieder nicht die regelfreiheit für das projekt geschaffen hat.
Das scheitern war also vorprogrammiert.
Die meinung von herrn frank, dass es keinen bedarf an wohnraumvergrösserugen und verkleinerungen gibt, geht seit jahrzehnten am wohnungsmarkt, am tatsächlichen bedarf vorbei. Genau das sollte der soziale wohnbau endlich in den griff bekommen. Aber hier wird der kaufmännsiche pragmatismus gelebt und die einfachste lösung gesucht, der bewohner ist gezwungen, den wohnstandort zu wechseln. Mag sein, dass das ein politsches programm ist. aber die behauptung, den bedarf gäbe es nicht, ist einfach falsch.

Mi. 25/05/2011 5:05 Permalink
elisabeth lechner

was soll im sozialen wohnbau überhaupt noch an baukultur bzw. Qualitäten entstehen, wenn seit 10 jahren immer noch der gleiche wert für den m2 die basis für die berechnng der förderbaren kosten (und leider auch der Honorare) ist. die bau- und energiepreise sind in den letzten jahren enorm gestiegen. dies wird aber von der förderstelle des landes hartnäckig ignoriert. Zusätzlich werden aber fast jährlich die Anforderungen hinaufgeschraubt: barrierefreies bauen, liftpflicht, verschärfte wärmedämmvorschriften, vorschriften für fahrradabstellplätze, überschüttungshöhen bei begrünten tiefgaragen.... Nicht, dass diese vorchriften nicht sinn machen würden, nur wie kann man die standards hinaufschrauben ohne in ddie budgettasche zugreifen.
es macht wenig sinn über vereinzelte pilotprojekte- ob sie nun gut vorbereitet sind oder nicht, sei dahingestellt- das regelwerk des wohnbau(un)wesens verändern zu wollen.
um qualität in den wohnbau zu bringen, muss sich gravierend etwas ändern (baukostenen, weniger vorschriften, mehr gestaltungsfreiheit, weniger macht der genossenschaften.....) solche veränderungen passieren sicher nicht in der steiermark.
Es ist auch inakzeptabel, wie mit PlanerInnen seitens der Bauherren umgegangen wird. Innovationen, auch wenn sie nicht mehr kosten, sind nahezu nicht durchzubringen- das Bauherrenmotto- das haben wir ja noch nie gemacht-in Kombination mit der immensen Macht des Auftraggebers bringt fast alles an Ideen um. Aber spätestens, wenn die Anbotspreise da sind, dann müssen alle noch verbliebenen Innovationen, Schönheiten wieder weggespart werden. und das muss man auch noch kostenlos machen, schließlich unterschreibt ja jeder Planer, jede Planerin im geförderten Wohnbau, dass er/sie solange umplanen muss, bis die wahnwitzigen förderbaren kosten erreicht sind.
gehts eigentlich noch absurder?
das sollte auch mal den wettbewerbsausschuss oder die Architektenkammer beschäftigen.

So. 05/06/2011 5:33 Permalink
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