14/06/2012
14/06/2012

Graz, 14. Juni 2012

Fragestunde (Auszug)

Zu Beginn jeder Sitzung haben die Grazer GemeinderätInnen genau sechzig Minuten lang die Möglichkeit, Fragen und Anliegen direkt an die StadträtInnen zu richten. Diese stehen Rede und Antwort und zwar so lange, bis die Stunde um ist. Unbeantwortete Fragen werden schriftlich nachgereicht.

Überprüfung des baulichen Zustandes von denkmalgeschützten Bauwerken
GR Karl Dreisiebner (Grüne): "Hat die Stadt Graz zum Zwecke der Aufrechterhaltung eines entsprechenden, laut Baugesetz geforderten Zustandes für denkmalgeschützte Bauwerke ein Alarmsystem oder ein ähnlich taugliches Prozedere implementiert, das die regelmäßige Überprüfung des baulichen Zustands und gegebenenfalls weitere darauf fußende Maßnahmen vorsieht, und wenn ja, welche Überprüfungsintervalle sieht dieses Alarmsystem vor?"
Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl (ÖVP): "Wir haben dieses Problem erst gestern beim internationalen Städteforum besprochen. Zum einen ist es schön, dass sich Menschen in einer Unesco-Weltkulturerbe-Stadt um den Erhalt der Bausubstanz kümmern. Zum anderen kann es aber auch nicht sein, dass unsere lokalen Medien ohne Recherche so groß berichten.
Es muss sich in Graz niemand Sorgen machen, weil wir viele Menschen und Einrichtungen haben, die ein Auge auf unsere Stadt haben. Zu Ihrer Frage nach einem Alarmsystem: Denkmale sind dann geschützt, wenn es einen Bescheid zur Unterschutzstellung gibt. Sicherungsmaßnahmen können vorgeschrieben werden, dann hat die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Bundesdenkmalamtes die notwendigen Maßnahmen vorzuschreiben. Die Zuständigkeit liegt also bei den Bundesbehörden bzw. beim Landeskonservator. Zusätzlich kommt das Altstadterhaltungsgesetz zu tragen, demnach haben die Eigentümer die Bauten zu erhalten. Kommen die Eigentümer dem nicht nach, so kann die Instandsetzung oder Wiedererrichtung beantragt werden.
Es ist also ausreichend Schutz gegeben, wenn jemand aber Sorge hat, bitte ich, mich, mein Büro oder die Bau- und Anlagenbehörde zu kontaktieren."

Girardi-Geburtshaus „Girardikeller“
Die Frage von GR Mag. Andreas Fabisch (KPÖ), welche Schritte Bgm. Siegfried Nagl (ÖVP) für die Erhaltung des Objektes Girardikeller gesetzt habe und welche er weiterhin plane, antwortete Nagl wie folgt:
".... Es gilt zu hinterfragen, warum das Girardihaus bislang nicht umgebaut sei, denn das ist eine Behauptung, die einen Bauherren betrifft, der das nicht verdient hat. Herr DI Otto Reuß war vergangene Woche hier im Rathaus und er erzählte mir seine Sorgen, warum es noch nicht so weit gekommen ist. Der Vergleich mit dem Kommod-Haus ist aber nicht zulässig. Das Gebäude ist unter Denkmalschutz und es ist in keinem guten Zustand, doch die Behauptung, dass es verfällt, stimmt nicht. Der Bauherr hat ein Bau-Ansuchen eingebracht, die ASVK lehnte dieses aber ab, und daher muss der Bauherr jetzt umplanen. Wöchentlich wurde das Haus von der Behörde geprüft und der Hausherr ist auch allen Aufträgen der Baubehörde nachgekommen. Die Aufregung um dieses Haus ist also eher politischer Natur. Der Hausherr hat ein Interesse daran, aus diesem Haus auch wirklich etwas zu machen."

BESCHLÜSSE (Auszug)

4.0 Stadtentwicklungskonzept
Am 14.06.2012 wurde im Gemeinderat das „4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz" beschlossen. 197 Seiten umfasst es; die unter Federführung des Stadtplanungsamtes daran Beteiligten haben vier Jahre lang daran gearbeitet. Rund 1.300 Planungsinteressen wurden eingebracht, mussten rechtlich und sachlich abgeklärt, in das STEK eingearbeitet, zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden. 760 Einwendungen zum Entwurf langten bei der Stadtplanung ein, aus denen sich rund 140 Änderungen des 4.0 STEK ergaben. Auch der zweite Entwurf wurde wieder öffentlich aufgelegt, bei zwei Anhörungsverfahren gab es rund 150 Einwendungen.
Im 4.0 STEK bekennt sich die Stadt Graz unter anderen zur „Smart City", zu qualitätsvollem Wachstum, zu Urbanität und Vielfalt, zu einer gelebten Baukultur mit seinem Weltkulturerbe.
Fünf Gemeinderäte, die aufgrund der von ihnen eingebrachten Einwendungen zum STEK befangen waren, mussten bei der Abstimmung des Punktes 2 den Saal verlassen.
Für den Punkt 1 des Stücks, das STEK selbst, stimmten 41 GemeinderätInnen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ, 9 Gegenstimmen kamen von KPÖ, BZÖ und GR Mag. Mariacher. Dem Punkt 2, den Einwendungserledigungen, einem rund 400 Seiten dicken Kompendium, stimmten die MandatarInnen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ (38 Personen) zu; fünf GemeinderätInnen der KPÖ und die beiden BZÖ-Politiker stimmten dagegen.

Entwicklung der Reininghausgründe
In Ergänzung zum „4.0 STEK" legte das Stadtplanungsamt auch ein Stück über die Reininghausgründe vor. Der Entwurf zur Entwicklung des Areals (die von den Änderungen erfassten Flächen wurden beschrieben und graphisch dargestellt) war vom 16. Jänner bis 12. März 2012 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen; 16 Einwendungen und 9 Stellungnahmen wurden dazu abgegeben. Die sich daraus ergebenden Änderungen wurden dem Gemeinderat in der Sutzung am 14.06. vorgelegt.
Der erste Punkt des Stücks, das „4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz - Reininghausgründe" selbst, wurde von 41 MandatarInnen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ beschlossen. Dem zweiten Punkt, den Einwendungserledigungen, stimmten 40 GemeinderätInnen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ zu (ein Mandatar der Grünen musste wegen Befangenheit wieder den Saal verlassen). KPÖ, BZÖ und Gemeinderat Mag. Mariacher stimmten gegen das Stück.
Großprojekt Photovoltaik
„Solar-Anleger" nennt sich ein Projekt der Energie Graz, das von der Stadt Graz mit 85.000 Euro gefördert wird: In Graz sollen großflächige Photovoltaik-Anlagen gebaut werden, an denen sich Privatpersonen beteiligen können und dafür die erzeugte Energie beziehen (sale-and-lease-back-Vertrag). Vorerst sollen an zwei Standorten PV-Anlagen mit einer Leistung von gesamt 170 kWp (Kilowattpeak) entstehen. Alle außer dem unabhängigen GR Mag. Gerhard Mariacher stimmten zu.
BürgerInnenumfrage
Vom 29. Juni bis 15. Juli wird die BürgerInnenumfrage zu den Themen „Reininghausgründe" und „Umweltzone" stattfinden. Teilnahmeberechtigt sind alle, die am 25. Mai 2012 ihren Hauptwohnsitz in Graz hatten und am 1. 1. 2012 ihr 16. Lebensjahr vollendet haben. Die persönlichen Teilnahmeunterlagen werden ab 22. Juni verschickt; die Abstimmung ist persönlich, per Post oder online möglich. Dem Informationsbericht und der Mittelreservierung von 200.000 Euro stimmten ÖVP und SPÖ zu.

DRINGLICHE ANTRÄGE (Auszug)

Infos zu den Reininghausgründen (abgelehnt)
Karl Dreisiebner, Grüne

Die bisher von der Stadtregierung veröffentlichten Informationen zum geplanten Ankauf der Reininghausgründe seien zu wenig und zu allgemein, findet Grün-Mandatar Karl Dreisiebner. Um der Grazer Bevölkerung eine optimale Entscheidungsgrundlage für die ab 29. Juni laufende BürgerInnenbefragung zu bieten, bedürfe es noch eines Konzeptes über Ziele, Rahmenbedingungen, Ergebnis- und Prozessqualitäten der Entwicklung des Reininghausareals. Diese Unterlagen sollen noch vor dem 29. Juni auf der städtischen Homepage www.graz.at und der BürgerInnen-Information „BIG" veröffentlicht werden.
Mit seinem Dringlichen Antrag konnte sich Dreisiebner nicht durchsetzen, da ÖVP und SPÖ die Dringlichkeit ablehnten.
A

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