01/07/2011
01/07/2011

LR Dr. Christian Buchmann. Foto: Land Steiermark

28.06.2011

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe im Herbst 2010 in meinen ersten Interviews gesagt, dass sich vor allem die freie Szenen vor Kürzungen im Kulturbudget nicht zu fürchten braucht. Ich habe mein Versprechen gehalten. Ich sage auch jetzt den Kulturschaffenden, die sich für die Kunst im öffentlichen Raum einsetzen: Fürchtet euch nicht.

Ich verstehe die Verunsicherung, aber mit einem Budget von einer halben Million Euro steht nicht "nichts" für Kunst im öffentlichen Raum zur Verfügung – damit lassen sich alle beschlossenen Projekte umsetzen. Ich bekenne mich nach wie vor dazu, dass ich Kunst im öffentlichen Raum sehr schätze - vor allem, wenn sie temporär ist!

Dass UD Dr. Fenz und seine Mitarbeiterinnen dem Institut nicht mehr zur Verfügung stehen, bedaure ich, er hat mich über seinen Schritt aber nicht informiert. Das Universalmuseum ist daher von mir beauftragt, über den Sommer ein Konzept über die weitere Vorgehensweise zu erarbeiten, wobei ich festhalte, dass es auch künftig das Institut für Kunst im öffentlichen Raum geben wird.

Ich habe viele Details, die in Ihrem offenen Brief angesprochen sind, bereits mehrfach erklärt – in Schreiben an den Fachbeirat sowie an Künstler, die unterzeichnet haben. Die nicht richtigen Behauptungen werden nicht wahrer, wenn man sie wiederholt, die persönlichen Anschuldigungen und Unterstellungen ordne ich der Sphäre der Dichtkunst zu.

Das Institut war von Anfang am Universalmuseum Joanneum (UMJ) angesiedelt, das UMJ war seit 2006 vor allem aus steuertechnischen Gründen für die administrative Abwicklung der Belange der Kunst im öffentlichen Raum zuständig, das Institut für Kunst im öffentlichen Raum war als Stabstelle der Direktion eingerichtet worden. Herr Dr. Fenz hatte mit dem UMJ den Dienstvertrag. Er war weisungsungebunden, die inhaltliche Autonomie des Institutes ist vom UMJ – auch durch die Zuordnung zur Abteilung Kunst im Außenraum - nie in Frage gestellt worden. Es wird auch weiterhin der Fachbeirat für Kunst im öffentlichen Raum die Projekte bewerten und gegebenenfalls zur Förderung empfehlen und die Landesregierung die Förderung der Projekte beschließen. Ich habe aktuell nicht vor, an dieser Vorgehensweise etwas zu ändern.

Auch wenn es nach dem Gesetz den Anschein hat, dass das Budget für Kunst im öffentlichen Raum nicht Bestandteil des Kulturbudgets ist, sondern als Sondervermögen des Landes tituliert ist – so ist es defacto so, dass diese Summe immer aus dem Kulturbudget bedeckt worden ist.

Ich betone, dass die Vielfalt der Kunst und die Freiheit der Kunst nicht gefährdet sind. Auch mit einem Budget von 500.000 Euro können herausragende Projekte im öffentlichen Raum umgesetzt werden. Das Universalmuseum ist jedenfalls angehalten und versichert mir, dass es alles daran setzt, die Projekte, deren Förderung beschlossen ist, umzusetzen und die KünstlerInnen bestmöglich dabei zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Buchmann

Landesrat Dr. Christian Buchmann
Nikolaiplatz 3, 8020 Graz
Tel.: + 43 316/877 2000
Fax: + 43 316/ 877 4383
E-Mail: christian.buchmann@stmk.gv.at
www.wirtschaft.steiermark.at

Verfasser/in:
LR Dr. Christian Buchmann
Tschavgova

Gesetz vom 24. Mai 2005 über die Förderung der Kultur und der Kunst in derSteiermark (Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005): § 7
Förderung der Kunst im öffentlichen Raum.
(1) Die für Kunst im öffentlichen Raum und für Bauvorhaben des Landes oder die Förderung von Bauvorhaben anderer Rechtsträger jeweils zuständigen Mitglieder der Landesregierung vereinbaren auf Grundlage der im Landesvoranschlag für Bauvorhaben enthaltenen Voranschlagsstellen für das einzelne Kalenderjahr einen Pauschalbetrag für die Förderungen von
1. Kunst im öffentlichen Raum (wie bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, interdisziplinäre Kunstformen der Gegenwart) und die
2. damit verbundenen Tätigkeiten (wie Betreuungsaufgaben, Vermittlung von Kunst, Dokumentation, Wartung).
(2) Bei der Vereinbarung des Pauschalbetrages ist auszugehen von:
1. den voraussichtlichen Gesamtkosten für Bauvorhaben des Landes, die im laufenden Kalenderjahr beauftragt werden sollen und
2. dem voraussichtlichen Gesamtbetrag von Finanzierungsbeiträgen des Landes für Bauvorhaben der Steiermärkischen Krankenanstalten GesmbH sowie der Landesimmobiliengesellschaft oder anderer Rechtsträger, die zur Gänze oder mehrheitlich im Landeseigentum sind,
3. bei Leasingbauten des Landes oder der in Z. 2 genannten Rechtsträger von den voraussichtlichen jährlichen Leasingraten ohne Finanzierungskosten.
(3) Unter Bauvorhaben sind zu verstehen:
1. Errichtung von Hochbauten und Umbauten daran einschließlich Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Qualität;
2. Neubau von Landesstraßen und Baumaßnahmen an Landesstraßen, die eine Neutrassierung oder eine Veränderung der Trasse oder an der Trasse zum Gegenstand haben;
3. Errichtung und Ausbau von Landesbrückenbauten;
4. Maßnahmen und Beiträge der Schutzwasserwirtschaft.
(4) Wird bis 30. April des laufenden Kalenderjahres nicht Einvernehmen über einen höheren Betrag erzielt, ist zumindest 1 % aus den Beträgen gemäß Abs. 2 für den Fonds für Kunst im öffentlichen Raum bereitzustellen.
(5) Der Förderbeirat gemäß § 9 berät die Landesregierung bei der Vergabe der Mittel des Fonds für Kunst im öffentlichen Raum. Insbesondere erarbeitet er unter Einbeziehung der Fachexpertinnen/Fachexperten Vorschläge zur Vergabe der Mittel und zur Auswahl der Künstler und Künstlerinnen, die zu Wettbewerben oder zur Realisierung von Projekten geladen und mit ihnen beauftragt werden sollen. Zu Sitzungen des Beirates, welche künstlerische Projekte im Rahmen von Bauvorhaben gem. Abs. 3 betreffen, können auch Personen von Seiten der Bauplanung und des Bauherren bzw. der Nutzerinnen/Nutzer zugezogen werden.
§ 8
Fonds für Kunst im öffentlichen Raum
(1) Zur Finanzierung der im § 7 vorgesehenen Kunst im öffentlichen Raum wird als Sondervermögen des Landes ein Fonds errichtet.
(2) Dieser Fonds wird aus öffentlichen Mitteln und privaten Spenden gespeist.
(3) In diesen Fonds sind jährlich die Mittel gemäß § 7 Abs. 1 bzw. § 7 Abs. 4 einzubringen. Bei Leasingbauten, Bauten der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. sowie Baumaßnahmen der Landesimmobiliengesellschaft oder anderer Rechtsträger, die zur Gänze oder mehrheitlich im Landeseigentum sind, ist eine entsprechende Mitteleinbringung in den Fonds für Kunst im öffentlichen Raum vertraglich zu vereinbaren.

Sa. 02/07/2011 8:23 Permalink
Michaela wambacher_www

"Für die Leiterin der neuen Joanneum-Abteilung "Kunst im Außenraum" (Elisabeth Fiedler; Anm.) stellen sich seit dem überraschenden Abgang von Werner Fenz aber noch andere dringende Fragen. Wie es mit Kunst im öffentlichen Raum weitergehen soll, ist nämlich völlig unklar. Fiedler: "Das wird erst Mitte Juli in größerem Rahmen besprochen. Mit diesem Budget ist es aber unmöglich, die Arbeit weiterzuführen."

So. 03/07/2011 5:23 Permalink
Emil Gruber

"Fürchtet euch nicht". In der Originalversion ist dieser biblische Satz aus dem Lukas Evangelium Kapitel 2 Vers 10 etwas länger: "der Engel aber sagte zu ihnen: Fürchtet euch nicht, denn ich verkünde euch eine große Freude, die dem ganzen Volk zuteil werden soll:Heute ist euch in der Stadt Davids der Retter geboren; er ist der Messias, der Herr.
Ob Herr Buchmann hier Analogien zu sich selbst und der Kunst im öffentlichen Raum sieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sprachlos macht jedoch dieser Satz in seinem Brief:
"Auch wenn es nach dem Gesetz den Anschein hat, dass das Budget für Kunst im öffentlichen Raum nicht Bestandteil des Kulturbudgets ist, sondern als Sondervermögen des Landes tituliert ist – so ist es defacto so, dass diese Summe immer aus dem Kulturbudget bedeckt worden ist."
De facto bedeutet also,dass das Gesetz keine rechtliche Anerkennung gefunden hat. Wenn das den Tatsachen entspricht, bleibt nur eines zu sagen: Ja Herr B., wir fürchten uns.

Fr. 01/07/2011 7:42 Permalink
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