Abschnitt 40 – Exklusive Räume (befugte Benutzung). Enge Wohnverhältnisse und sozio-ökonomische Missstände benötigen den öffentlichen Raum als Ventil. Letztlich ein Ort, wo Gesellschaft sowie Aneignung und Sozialisation sein dürfen bzw. müssen. Veränderte Regelungen werden an den genannten Fundamenten der öffentlichen Raumnutzung rütteln.
Abschnitt 26 – Kontaktlose Umgebung (planerischer Aufruf?). Kontaktlose Schnittstellen mit dem Physischen ermöglichen die Interaktion mit dem Raum, übergeben jedoch der Technologie die Kontrolle über die Bedienung der Umgebung. Die menschliche Komponente riskiert, von der zunehmenden technologischen Umgebung chauffiert zu werden, ohne über Geschwindigkeit und Wegrichtung entscheiden zu können. Urbaner und privater Raum werden zum automatisierten Apparat, der unidirektionale Einfluss durch die Benutzer nimmt ab.
Abschnitt 13 – Öffentliches wandert ins Private (Umkehrreaktion). Öffentlich/privat verschwimmende Grenzen sowie eine partielle Inversion wurden bereits mit dem fortschreitenden digitalen Zeitalter erkannt. Verlagerte physisch/digitale Räume, die während des Lockdowns eine Abwanderung öffentlich ausgetragener Aktivitäten in den Privatraum ergeben.
Abschnitt 07 – Die vernetzte Gesellschaft (es funktioniert doch...) ...Der von Manuel Castellis und Jan van Dijk verwendete Begriff „Network Society“ zur Beschreibung einer digitalen Gesellschaft wird während des Lockdowns in der Praxis bestätigt. Sozial-morphologisch bedeutet "Network Society“ eine Gesellschaft, die sich sozial-kulturell und aktivitätenbezogen um technologische Netzwerke entwickelt.
Abschnitt 03 – Soziales Interaktionsmodell (nur temporär?). Das Maßnahmengesetz sieht unter anderem einen Mindestabstand von einem Meter gegenüber anderen Menschen vor. Öffentliche urbane Orte sind für eine derartige Regelung nicht ausgerichtet, weshalb es zu Reibungen zwischen Gesetzesgrundlage und Implementierung kommt.