Anfang 2012:  In der Stadtgemeinde Gleisdorf besteht Bedarf nach Kinderbetreuungsplätzen. Zwei Kindergärten und eine Kinderkrippe sollen in einem einzigen Gebäude untergebracht werden und dafür soll ein neues Haus als ein „Haus des Kindes“ adaptiert werden. Die „Region Gleisdorf Jugend und Kind KG“ mit Sitz in Gleisdorf als Trägerin des Bauvorhabens war bereits im März 2008 gegründet worden.

Die Planungsvergabe zu diesem Bauvorhaben kann als negatives Lehrbeispiel für Vergabeprozesse gesehen werden. Leider stellen die Geschehnisse rund um das „Haus des Kindes“ keine Ausnahme dar, sondern gehören in der Baupolitik steirischer Gemeinden zur Routine. In der Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde Gleisdorf vom 29. März 2012 wurde die Grundsatzentscheidung zum Bau- bzw. Sanierungsvorhaben „Haus des Kindes“ in Form der Nachnutzung der „Hauptschule I“ getroffen. Die Planungshonorare wurden unter Zugrundelegung der HOA (Honorarleitlinie für ArchitektInnen) auf EUR 82.000,-- geschätzt,  und der Gemeinderat beschloss den Planungsauftrag direkt zu vergeben. Man berief sich im Nachhinein auf den § 41 des BVergG (Bundesvergabegesetzes 2006) über die Zulässigkeit einer Direktvergabe, wenn der geschätzte Auftragswert EUR 100.000,-- nicht übersteigt.

Der Wettbewerbsausschuss der ZT-Kammer Steiermark hat von der geplanten Vorgangsweise der Gemeinde erfahren, weshalb die Architekten Martin Gruber und Gregor Tritthart als Kammervertreter am 6. April 2012 im Rahmen einer Besprechung mit Bürgermeister Christoph Stark versuchten, diesen von der Notwendigkeit und den Vorteilen eines Architekturwettbewerbes zu überzeugen. Der wiederum berief sich allerdings darauf, dass vor allem Umbauten im Innenbereich stattfinden würden. Selbst sei er zwar ein Freund von Architekturwettbewerben, aber der Gemeinderat wäre wahrscheinlich nicht davon zu überzeugen.

Fünf Architekten wurden zur Angebotslegung eingeladen. Die geforderten Leistungen umfassten die Ermittlung der Grundlagen, den Vorentwurf, den Entwurf, die Einreich- sowie die Ausführungsplanung, die Kostenermittlung, die künstlerische, technische und geschäftliche Oberleitung. Die Bruttoangebotspreise dafür lagen zwischen ca. EUR 129.000,--  und EUR 92.000,--. Nach den Aufklärungsgesprächen und Nachverhandlungen lag der Bestbieter, Arch. DI Manfred Gruber aus Gleisdorf, bei einer Angebotssumme von EUR 87.500,--. In der Gemeinderatssitzung vom 4. Mai 2012 wurde die Auftragsvergabe an DI Gruber einstimmig beschlossen. Der Abschluss eines Werkvertrages erfolgte zu dem Zeitpunkt allerdings noch nicht.

Die Gemeinde Gleisdorf stellte angeblich erst daraufhin fest, dass in dem vorliegenden Anbot die Planung der Tiefgarage, der Außenanlagen sowie die Durchführung der ÖBA (Örtlichen Bauaufsicht) nicht berücksichtigt wurde. Die Auftragssummen für die einzelnen Leistungen bei getrennter Vergabe (!) wurden wiederum auf jeweils unter EUR 100.000,-- geschätzt, und der Auftrag wurde neuerlich direkt vergeben. Für die Leistungen wurden jeweils DI Gruber sowie ein zusätzlicher Ziviltechniker zur Angebotslegung geladen. DI Gruber punktete mit der Zusage von Sonderleistungen und gewährte weitere Preisnachlässe auf alle Leistungen, sodass letztendlich alle Aufgaben (Planung des Gebäudes, der Tiefgarage, der Außenanlagen sowie die ÖBA) zu einem Nettohonorar von EUR 214.000,-- angeboten wurden. Am 8. Oktober 2012 wurde schließlich der Architektenwerkvertrag über diese Summe mit DI Gruber abgeschlossen.

Selbst wenn die Gemeinde Gleisdorf den Planungsauftrag in einzelne Lose gesplittet hätte, wäre das gemäß BVergG nicht zulässig gewesen, weil nach § 16 Abs. 4 die Vergabekriterien betreffend der geschätzte Gesamtwert aller Lose heranzuziehen ist, wenn eine Dienstleistung aus der Erbringung gleichartiger Leistungen in mehreren Losen besteht. In § 22 wird festgehalten, dass die Wahl zwischen der Vergabe eines einzigen Auftrages oder der Vergabe mehrerer getrennter Aufträge nicht mit der Zielsetzung erfolgen darf, die Anwendung des Bundesgesetzes zu umgehen. Für die gesamte oder getrennte Vergabe von Leistungen sind wirtschaftliche oder technische Gesichtspunkte maßgebend. Dazu gehört z. B. die Notwendigkeit einer einheitlichen Ausführung und einer eindeutigen Gewährleistung.
Selbst wenn die Gemeinde die Leistungspakete einzeln und direkt vergeben hätte, wäre das im Fall des Hauptgebäudes, der Tiefgarage und der Außenanlage schwer zu argumentieren gewesen. Einzig die gesonderte Vergabe der ÖBA erschiene legitim. Die Gemeinde Gleisdorf hat sich allerdings offensichtlich nie die Mühe gemacht, ihre Vorgangsweise hinsichtlich der Vergabe zu hinterfragen und hat stattdessen alle Leistungspakete in einem Auftrag vergeben.

Der Wettbewerbsausschuss der ZT Kammer hat in einem Schreiben an die Gemeinde am 15. Oktober 2012 noch einmal versucht zu intervenieren bzw. nachgefragt, welche Vergabeform letztlich gewählt wurde. Er erhielt am 23. Oktober die Antwort, die Bestimmungen des Vergabegesetzes seien eingehalten worden. Arch. DI Rolf Seifert hat die Vergabe schließlich Ende Oktober 2012 per Feststellungsantrag an den unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark (UVS) beklagt. Er hätte bei Durchführung eines rechtskonformen Vergabeverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung ein Angebot gelegt und realistische Chancen auf eine Beauftragung gehabt, weshalb ihm ein Schaden entstanden sei.
Die Gemeinde versuchte sich zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Argument aus der Affäre zu ziehen, dass der Bauherr die „Region Gleisdorf Jugend und Kind KG“ sei, und nicht die Gemeinde.

Am 07. Februar 2013 erging der Bescheid des UVS, dem zufolge Rolf Seifert nach Prüfung der Fakten recht gegeben wurde. Der UVS kommt zum Schluss, dass die Vergabe der Dienstleistungen ohne vorherige Bekanntmachung rechtswidrig war und verpflichtet die Gemeinde Gleisdorf zu einer Geldbuße in der Höhe von EUR 10.000,--. Der UVS hält weiter fest, dass die „Region Gleisdorf Jugend und Kind KG“ als öffentliche Auftraggeberin zu sehen ist, weil sie zu 100 % im Eigentum der Stadtgemeinde stehe (Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist die Stadtgemeinde Gleisdorf, Kommanditistin ist die „Stadtgemeinde Gleisdorf Stadthallen KG“). Sachliche Gründe für eine getrennte Vergabe der Planungsleistungen seien nicht erkennbar, weil es sich um ein und dasselbe Bauvorhaben handelte. Sowohl die Gemeinde als Auftraggeberin als auch der beauftragte Planer hätten mehrfach Synergien hinsichtlich der Abwicklung ins Feld geführt, so der UVS. Die Planungsleistungen hätten laut UVS demnach nicht getrennt vergeben werden dürfen. Argumente der Gemeinde Gleisdorf, welche eine Vergabe der Planungsleistungen in Teilpaketen rechtfertigen sollen, wären zudem kraftlos, weil die Stadt letztlich ohnehin beschlossen habe, alle Leistungen in einem Auftrag zu vergeben. Sie sei somit an die von ihr selbst gewählte Vorgangsweise der Gesamtvergabe gebunden und könne diese nicht nachträglich argumentativ legalisieren, so der UVS.

So positiv dieser Bescheid des UVS prinzipiell zu werten ist, so enttäuschend ist das Ergebnis im gegenständlichen Bauvorhaben.
Die Gemeinde Gleisdorf gab bekannt, dass DI Gruber hinsichtlich Vorentwurf, Entwurf und Einreichplanung bereits Leistungen im Gegenwert von EUR 74.000,-- erbracht habe und diese abgerechnet und bezahlt seien. Ohne die Ausführungsplanung, die künstlerische Bauaufsicht etc. auch nur begonnen zu haben, hat DI Gruber damit bereits 84 % des ursprünglich vereinbarten Honorars abgerechnet. Hinsichtlich der noch ausstehenden Leistungen wurde der Vertrag mit DI Gruber am 31. Jänner 2012 einvernehmlich vorzeitig beendet. Die offenen Leistungen vor allem in den Bereichen Ausführungsplanung, Projektsteuerung und Generalplanung, aufsetzend auf die bestehende Einreichplanung von DI Gruber, wurden in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung ausgeschrieben. In der Auslobung dieser Totalunternehmerausschreibung wurde auf eine „Vorarbeitenproblematik“ hingewiesen. Die Stadtgemeinde Gleisdorf hat zudem Einspruch gegen den Bescheid des UVS erhoben, wodurch dieser gegenwärtig nicht rechtskräftig ist.

Es bleibt der bittere Beigeschmack, dass die Handlungen der Gemeinde Gleisdorf zwar nicht rechtskonform waren, sie damit aber Erfolg hatte. Betrachtet man den Mehrwert eines Architekturwettbewerbes, so wird klar, wie kurzsichtig die Handlungsweise der Stadtgemeinde in diesem Fall war. Die Umgehung des Wettbewerbs hat ihr nach der UVS-Verhandlung keine Zeit erspart; stattdessen verzichtet die Stadt auf ein erprobtes Werkzeug zur Erlangung des bestmöglichen Entwurfes. Die Verlierer in diesem Fall sind nicht die ArchitektInnen, welche engagiert und nachhaltige Wettbewerbsbeiträge abgeliefert hätten, sondern die BürgerInnen von Gleisdorf und die Kindergartenkinder, die in Zukunft ein Projekt nutzen werden, welches willkürlich und ohne jedes kritische Auswahlverfahren zustande kam. Es bleibt nur zu hoffen, dass andere öffentliche BauherrInnen ihre Lehren aus dem Beispiel ziehen und ihrer AuftraggeberInnen-Rolle verantwortungsbewusst und gesetzeskonform nachkommen. Den Mitgliedern des Gleisdorfer Gemeinderates sowie Bürgermeister Christoph Stark seien schließlich die Lektüre des Baukulturreportes 2011 sowie der baupolitischen Leitsätze des Landes Steiermark von 2009 nahegelegt.
Langfristig scheint das einzige Mittel zur effizienten Verbesserung der Baukultur auf Gemeindeebene darin zu liegen, dass die Bedarfszuweisungen des Landes an die Kommunen endlich an verbindliche Qualitätskriterien sowie die Einhaltung des Bundesvergabegestzes gebunden werden.

ZT Kammer

Wie wir am 10.06.2013 vernommen haben, ist vergangene Woche unser Kollege Architekt Manfred Gruber einem Herzinfarkt erlegen. Anfang des Jahres hat seine Frau den Kampf gegen eine Krebserkrankung verloren. Architekt Gruber hinterlässt vier Kinder.
Seitens der ZT Kammer sind wir alle tief bestürzt über das persönliche Schicksal von unserem geschätzten Kollegen Arch. DI Manfred Gruber. Wir möchten seinen Angehörigen, allen voran seinen Kindern, unser innigstes Beileid aussprechen.
Tragische Ereignisse wie das Ableben von Architekt Gruber und seiner Frau machen bewusst, wie bedeutungslos viele der Probleme sind, welche unseren Alltag bestimmen. Vieles relativiert sich und stellt sich unbedeutend dar, angesichts eines Schicksalschlages wie diesem.
Seitens der ZT Kammer wurde zuletzt die Vergabe der Planung desProjektes „Haus des Kindes Gleisdorf“ kritisiert und die Gemeinde Gleisdorf beim Unabhängigen Verwaltungssenat UVS diesbezüglich geklagt. Diese Klage hat sich nicht gegen Architekt Gruber gerichtet. Es ist Aufgabe der Kammer, als Berufsvertretung der ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen bezüglich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für faire Bedingungen zugunsten der Baukultur zu sorgen.
Die Verabschiedung von Manfred Gruber findet am Mittwoch, dem 12. Juni 2013 ab 14.30h in der Pfarrkirche Ilz statt. Es wird gebeten von Kranz- und Blumenspenden abzusehen und stattdessen nach der Messe für die Kinder von Manfred Gruber zu spenden.
http://www.aspetos.at/de/traueranzeige/manfred_gruber
Gerald Fuxjäger (Präsident der ZT Kammer)
Martin Gruber (Vorsitzender der Sektion der ArchitektInnen)

Di. 11/06/2013 11:07 Permalink
Anonymous

Antwort auf von ZT Kammer

"Diese Klage hat sich nicht gegen Architekt Gruber gerichtet. "
Welch bittere Heuchelei!
Durch die Klage hat Architekt Gruber diesen Auftrag verloren. Das lässt sich jetzt nicht wegdiskutieren, auch wenn es der Kammer und dem klagenden Architekten (der hier vorgeschoben wurde) ganz recht wäre.

Di. 11/06/2013 12:36 Permalink
Anonymous

Antwort auf von Anonymous

Wenn das Ableben von Architekt Gruber irgendetwas mit diesem Vergabeverfahren zu tun haben sollte, können sicher nicht jene dafür verantwortlich gemacht werden, die sich mit rechtsstaatlich einwandfreien Mitteln gegen einen rechtswidrigen Vorgang gewehrt haben.
Wenn das vorzeitige Auftragsende auf den Vergaberechtseinspruch zurückzuführen ist, kann ebensowenig die "Schuld" beim Einspruch gesucht werden sondern allenfalls bei jenen, die für die widerrechtliche Vergabe verantwortlich waren.

Mi. 12/06/2013 3:54 Permalink
wolfgang feyferlik

so wie finanzminister grasser als oberster in sachen finanzen glaubhaft zu machen versucht dass er von finanzen nix versteht, so versucht uns fast jeder bürgermeister glaubhaft zu machen vom vergaebgestz nix zu verstehen und beteurt nur das beste zu wollen.
aber alle politiker zusammen haben nur das eine im sinn, die eigenen gestze zu umgehen. man errinnere sich an bm nagl und das baurecht bei der thalia, man erinnere sich an das thermalbad bad radkersburg, man erinnere sich ... die liste ist ziemlich lang.
jede beauftragung die abseits des bundesvergabegestzes passiert ist ein klarer gestzesbruch - der ungeahndet täglich stattfindet und toleriert von ganz oben. ein kavaliersdelikt wie grassers finanzeskapaden.
der bm von gleisdorf wußte genau was er tut und ließ seinen gemeinderat dumm sterben. wo bleibt da die gemeindeaufsicht, warum muss es immer einen gechädigten geben. genügt nicht allein das nicht einhalten eines gestzes um bestraft zu werden. schnellfahren wir ja auch nicht erst dann geanhdet wenn es einen geschädigten, sprich verletzen oder toten gibt.

So. 02/06/2013 10:58 Permalink
Kickenweitz

Antwort auf von wolfgang feyferlik

Seit kurzem wieder in den Schlagzeilen ist die Sanierung bzw. der Neu-/Zubau des Pflegeheimes Knittelfeld. Ende 2010 Anfang 2011 gab es dazu einen öffentlichen Wettbewerb mit Bewerberverfahren - Architekturprojekte wurden abgegeben, aber diese wurde nicht juriert, da die Landesregierung den WB stoppte und den Verkauf der Pflegeheime beschloss. Die Anonymität der Wettbewerbsarbeiten wurde aufgehoben - es gab eine Ausstellung. Drei weitere Bauprojekte im Bereich der Pflegeheime wurden gestoppt, u.a. Mautern, und Radkersburg. Zeit verging, geändert hat es am Bedarf gar nix - gebracht hat es die Schließung eines Traktes im Pflegeheim Knittelfeld - der Grund Brandschutz. Billiger wurde die ganze Angelegenheit nicht - am Ende hat das Land sich nichts gespart.
Und jetzt ... das Pflegeheim Knittelfeld wurde der KAGES anvertraut, die LIG weiterhin mit dem baulichen Agenten beauftragt ... und von einem Wettbewerb oder gar einem öffentlichen Wettbewerb keine Spur ... viel mehr scheint eine interne Vergabe der Bauleistungen und Zerstückelung des Auftrages zur Umgehung des BVerG schon in Gange zu sein ... und das unter der Schirmherrschaft des Landes Steiermarks die sich ach so wohl zur Baukultur bekennen ... ein leeres Lippenbekenntnis!

Di. 04/06/2013 8:51 Permalink
Christoph Stark

Antwort auf von wolfgang feyferlik

Es ist durchaus spannend zu lesen, zur welchem Kommentar und zu welcher Conclusio Herr Feyferlik kommt, dem ich wissentlich noch nicht begegnet bin. Er hingegen scheint mich so gut zu kennen, dass er hier behauptet, ich hätte in dieser Causa quasi vorsätzlich gehandelt und den Gemeinderat „dumm sterben“ lassen. Neben seinen Einschätzungen über Bundes- und Gemeindepolitik sollte sich Herr Feyferlik auch mit den Bestimmungen des § 111 Strafgesetzbuch einmal näher beschäftigen.
Ich kenne Herrn Feyferlik ebenso wenig, wie er mich. Ich gehe aber davon aus, dass seine Äußerungen auf dieser Webseite nicht die ganz große Masse beschäftigen werden, weswegen ich die Sache hiermit für mich auch beende. Denn ich habe den festen Glauben daran, dass er ein wesentlich besserer Architekt, als ein Streithansl ist.
Beste Grüße aus Gleisdorf.
Christoph Stark, der erwähnte Bürgermeister
PS.: In dieser Woche wird Architekt Manfred Gruber die letzte Ehre erwiesen. http://www.aspetos.at/de/traueranzeige/manfred_gruber

Mo. 10/06/2013 11:44 Permalink
mMichaela wambacher_www

"Tragische Ereignisse wie das Ableben von Architekt Gruber und seiner Frau machen bewusst, wie bedeutungslos viele der Probleme sind, welche unseren Alltag bestimmen. Vieles relativiert sich und stellt sich unbedeutend dar, angesichts eines Schicksalschlages wie diesem." Danke, Gerald Fuxjäger und Martin Gruber für diese wahren und einfühlsamen Worte. In diesem Sinne sollte wir die Diskussion an dieser Stelle aus Rücksichtnahme auf die Hinterbliebenen beenden. Architekt Manfred Gruber ist am 12.06. beerdigt worden.

Do. 13/06/2013 9:04 Permalink
Anonymous

Wenn ich das Ergebnis richtig verstanden habe, wurde somit einem zahlenden Kammermitglied der Auftrag weggenommen und eine Totalunternehmerausschreibung erreicht. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird nun kein Architekt mehr mit der Planung beauftragt werden.
Hat die Standesvertretung auch mit seinem zahlenden Mitglied, Architekt Manfred Gruber, Kontakt aufgenommen und gesprochen? Zum Zeitpunkt dieses Verfahrens war seine Frau bereits schwer an Krebs erkrankt und ist Anfang dieses Jahres fast zeitgleich mit dem Bescheid des UVS verstorben. Ende vergangener Woche ist auch der Freund und Kollege Manfred Gruber selbst mit 45 Jahren an einem Herzinfarkt verstorben. Er hinterlässt 4 Kinder, 3 davon unversorgt. Ihnen und seinen Angehörigen spreche ich auch auf diesem Weg mein innigstes Beileid aus.
Musste dieses Vorgehen der Standesvertretung gegen ein eigenes Mitglied in diesem Fall wirklich zwingend sein? Von der Gemeinde Gleisdorf wurden immerhin 5 KollegInnen zur Angebotslegung gebeten. Wenn man die ÖBA wegrechnet, ist der Dienstleistungsauftrag nicht extrem über dem Schwellenwert gelegen. In Anbetracht aller Umstände erscheint mir der Ausgang als Phyrrussieg. Eines ist sicher: Kammerbeiträge wird Arch. Manfred Gruber nicht mehr zahlen.
Ich empfehle auch die Lektüre des Baukulturreports, vor allem die Passagen zur wirtschaftlichen Situation vieler ArchitektInnen in Österreich. Diese wird durch solche Aktionen sicher nicht verbessert.

Mo. 10/06/2013 8:03 Permalink
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